Im letzten Jahr sind etwas mehr unzufriedene Bankkunden mit Beschwerden an den Ombudsmann der Schweizer Banken gelangt als im Vorjahr.
Die Zahl der behandelten Fälle stieg um fünf Prozent (880 schriftliche Fälle, 1182 mündliche Anfragen). In fast 90 Prozent aller Fälle blieb der Streitwert unter 100'000 Franken, wie Banken-Ombudsmann Marco Franchetti mitteilt.
Mit Devisengeschäften Geld verloren
Zahlreiche Kundenbeschwerden hingen mit dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zusammen, den Euro-Mindestkurs aufzuheben.
Das hatte Auswirkungen auf offene Transaktionen im Devisenhandel und auf verschiedene Bankprodukte. Auch die Abrechnung von Kreditkartentransaktionen in verschiedenen Fremdwährungen und die dafür angewandten Wechselkurse gaben zu Beschwerden Anlass.
Einige Kunden hätten bei Devisengeschäften viel Geld verloren. «Viele gehen davon aus, es gebe so etwas wie einen offiziellen Wechselkurs, an den sich die Banken halten müssen», schreibt Ombudsmann Franchetti. Dem sei jedoch nicht so.
Zinsgutschriften für Kredite bei Negativzinsen?
Verbunden mit der Aufhebung des Mindestkurses war auch der Entscheid der SNB zur Einführung eines negativen Einlagesatzes für Banken. In diesem Zusammenhang musste der Ombudsmann etwa die Frage beantworten, ob Banken diese Negativsätze für Kredite zu berücksichtigen habe und ob sich im Extremfall für den Kunden sogar Zinsgutschriften statt Zinsbelastungen ergaben.
Dabei konnten nach Ansicht des Ombudsmanns beide Parteien gute Gründe für ihre Ansichten vorbringen. In einigen Fällen habe er keine einvernehmliche Lösung gefunden. Diese Kunden verwies er auf den Rechtsweg.