Viagra, Levitra und Cialis helfen bei einer sogenannten erektilen Dysfunktion. Das Thema ist tabu: Das macht sich etwa in der Apotheke bemerkbar, wenn ein Mann möglichst diskret nach Viagra fragt. Dieser «Scham-Faktor», wie ihn das Bundesverwaltungsgericht nennt, macht der Wettbewerbskommission (Weko) nun einen Strich durch die Rechnung.
Die Weko hatte den Pharmafirmen Pfizer, Eli Lilly und Bayer 2009 Bussen von insgesamt 5,7 Millionen Franken auferlegt. Sie warf den Herstellern von Viagra, Cialis und Levitra vor, die Verkaufspreise ihrer Potenzmittel in Form von Publikumspreisempfehlungen festgelegt zu haben.
Zwar habe dies nicht den Wettbewerb unter den drei Medikamenten als solchen ausgeschaltet. Doch sei damit von 2004 bis 2008 innerhalb der jeweiligen Marke der Preiswettbewerb zwischen den Verkaufsstellen beseitigt worden. Dieses Vorgehen stelle deshalb eine kartellrechtlich unzulässige Abrede dar.
Kartellgesetz hier nicht anwendbar
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der drei Firmen nun gutgeheissen und den Weko-Entscheid aufgehoben. Laut den Richtern in St.Gallen besteht mangels eines Preiswettbewerbs innerhalb der fraglichen Marken kein Platz für kartellrechtliche Sanktionen.
Die Richter argumentierten, dass das Kartellgesetz, das Preisabsprachen grundsätzlich verbietet, in diesem Fall nicht anwendbar sei: Der übliche Preiswettbewerb, wie zum Beispiel bei Grippe- oder Schmerzmittel, spiele bei Erektionsstörungen nicht. Die Betroffenen getrauten sich nicht nach günstigeren Produkten zu fragen, ein Preisvergleich finde kaum statt.
Nicht nur die Scham wirkt sich laut Bundesverwaltungsgericht auf den Wettbewerb aus. Eine Rolle spiele auch das herrschende Werbeverbot für die Potenzmittel.
«Scham-Faktor» wird zur Grundsatzfrage
Ob die Weko das Urteil an das Bundesgericht weiterzieht hat sie noch nicht entschieden. Gut möglich ist es allerdings, denn es geht in dem Fall um Grundsatzfragen: Ist die Scham ein Wettbewerbsfaktor? Und was bedeutet dies für das Kartellgesetz?
Auf die Preise von Viagra, Levitra und Cialis hat das heutige Urteil vorerst keine Auswirkungen.