Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat einen Antrag für eine Sanktion von 143 Millionen Franken gegen die Swisscom gestellt. Dies teilt die Swisscom mit und weist die Vorwürfe gleichzeitig zurück. Man sei «befremdet» über die Vorwürfe und die Bussenandrohung.
Streit um die Vermarktung von Sportinhalten
Hintergrund ist ein Streit um die Vermarktung von Sportinhalten über Pay-TV. Die Wettbewerbskommission hatte im April 2013 eine Untersuchung eröffnet. Zur Diskussion stand, ob die Firma Cinetrade, an welcher die Swisscom eine Mehrheitsbeteiligung hat, TV-Plattformanbietern von Swisscom TV bestimmte Angebote ungerechtfertigterweise verweigere.
Weiter sollte geprüft werden, ob Cinetrade gewisse TV-Plattformanbieter und Endkunden diskriminiere, indem das Teleclub-Angebot über Swisscom TV günstiger bezogen werden kann als über andere TV-Plattformen.
Laut Verfügungsentwurf der Weko haben Swisscom und Teleclub eine marktbeherrschende Stellung insbesondere bei der Bereitstellung nationaler Fussball- und Eishockeyübertragungen. Deshalb müssten sie allen TV-Plattformen in der Schweiz – soweit technisch möglich – ein gleichwertiges Teleclub-Sportangebot zu nicht diskriminierenden Bedingungen anbieten.
Ob die Busse bezahlt werden muss, wird abschliessend mit Sicherheit das Bundesgericht entscheiden müssen, den die Swisscom werde sich mit Händen und Füssen gegen die Busse wehren, sagt SRF-Wirtschaftsredaktor Tobias Bossard.
Swisscom wehrt sich
Swisscom und die Cinetrade-Gruppe sehen dies anders. Die Übertragungsrechte für Sportinhalte würden wie in anderen Ländern periodisch in einem Wettbewerbsverfahren vergeben, an dem sich beispielsweise auch Kabelnetzunternehmen beteiligen könnten, so ihre Stellungnahme.
Die Swisscom macht ausserdem geltend, dass die hohen von ihr und Cinetrade getätigten Investitionen, um die zuvor in der Schweiz vernachlässigten Sportübertragungen anbieten zu können, auch ein erweitertes Sportangebot rechtfertigen würden.
Das Telekomunternehmen will gemäss Mitteilung nun den vorliegenden, 170-seitigen Verfügungsentwurf prüfen und dazu Stellung nehmen.