Die Verstrickungen in Geldwäscherei und den Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB holt auch die Zürcher Falcon Private Bank ein. Sie muss ihre Niederlassung in Singapur schliessen und allein dort eine Busse von umgerechnet 3,1 Millionen Franken bezahlen.
Die Finanzmarktsaufsichtsbehörden von Singapur und der Schweiz haben ein weiteres Mal konzertiert ihre Gesetze gegen Geldwäscherei durchgesetzt. Letzten Mai waren sie gemeinsam gegen die Tessiner Bank BSI vorgegangen, die geschlossen wurde.
Klare Warnsignale wurden übersehen.
Auch die Falcon Private Bank mit Hauptsitz in Zürich komme nicht ungeschoren davon, teilten die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma und die Monetary Authority of Singapur (Singapurer Zentralbank) MAS in der Nacht auf Dienstag mit. Dabei fanden beide Behörden ungewöhnlich deutliche Worte.
Laut Finma-Direktor Markt Branson sind die Probleme rund um den malaysischen Staatsfond 1MDB «einer der weltweit grössten Fälle von vermuteter Korruption der letzten Jahre».
Falcon muss in Singapur schliessen
Hart treffen die Falcon Bank vor allem die Massnahmen in Singapur: Die MAS entzieht der Falcon Private Bank in Singapur die Lizenz für ihr gravierendes Missachten der Geldwäschereigesetzgebung und dafür, dass sich führende Manager der Bank in Zürich als auch in Singapur unzulässig verhalten haben. Damit ist wohl gemeint, dass sich das Management im Zug der Ermittlung unkooperativ gezeigt hat.
Management verhielt sich «unerhört»
Dessen Verhalten sei unrechtmässig (wrongful) und unerhört (egregious) gewesen, heisst es in der Mitteilung der MAS. Die Behörde teilte darüber hinaus mit, dass Jens Sturzenegger, Chef der Singapurer Niederlassung, vom Handelsministerium bereits am 5. Oktober verhaftet worden sei.
Für insgesamt 14 Rechtsbrüche, die vor allem ungenügende Kontrolle von Kundentransaktionen auf Geldwäscherei betreffen, verhängt die MAS gegenüber der Falcon Bank eine Busse von insgesamt 4,3 Millionen Singapur Dollar (rund 3 Millionen Franken).
Happige Vorwürfe auch in der Schweiz
Auch die Finma attestiert in ihrer Mitteilung der Falcon Private Bank, sie habe die Sorgfaltspflichten in der Geldwäschereibekämpfung verletzt, Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mangelhaft abgeklärt und interne Warnungen ignoriert.
Zudem seien Verwaltungsräte als Initianten der Geschäftsbeziehungen mit der 1MDB-Gruppe aufgetreten. Deswegen zieht die Finma den ungerechtfertigt erzielten Gewinn von 2,5 Millionen Franken ein. Für drei Jahre darf die Bank keine Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Personen eingehen, die politisch exponiert sind (PEP).
Im Nachgang zu den Untersuchungen der Finma prüft die Bundesanwaltschaft derzeit, ob sie gegen die Falcon Private Bank ein Strafverfahren eröffnen soll.