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Wirtschaft Panne bei Bank Coop: Ein Fall für Finma und den Staatsanwalt

Das Finanzinstitut Bank Coop hat Kontoauszüge von einem Teil seiner Kunden an die falschen Adressen verschickt. «Es ist eine Verletzung des Bankgeheimnisses», sagt Bankenexpertin Susan Emmenegger. Finma und Staatsanwalt haben Verfahren eröffnet.

Die Bank Coop hat Jahresenddokumente teilweise an falsche Adressen geschickt. In einem Communiqué entschuldigte sich Bank Coop für den Lapsus. Die betroffenen Kundinnen und Kunden würden in den nächsten Tagen kontaktiert – mit der Bitte, die falschen Unterlagen zurückzuschicken. Zudem sollen sie die richtigen Dokumente erhalten.

«Der Fall ist eine Verletzung des Bankgeheimnisses», sagt Susan Emmenegger, Direktorin des Instituts für Bankrecht an der Universität Bern zu SRF News Online. «Das ist unbestritten».

Finma und Staatsanwaltschaft sind dran

Die Finanzmarktaufsicht Finma ist bereits über den Vorfall informiert und geht der Sache nach: Sie will wissen, wie es zu einem solchen Vorfall kommen konnte, sagt Finma-Sprecher Tobias Lux zu Radio SRF.

«Eine Bank muss gut organisiert sein und ein gutes Risikomanagement haben», so Emmenegger. Das wird die Finma untersuchen.

Die Bank macht einen Programmfehler beim Jahresendversand für die Fehlzustellung verantwortlich, wie die Bank gegenüber «Blick» bekannt gab. Die Ursache sei eruiert und es seien Massnahmen ergriffen worden, damit sich der Fehler in Zukunft nicht wiederholt. Weitere Details gab die Bank nicht bekannt.

Auch die Basler Staatsanwaltschaft interessiert sich für den Fall. Die Frage wird sein, gegen wen sich ein mögliches Strafverfahren richtet. «Ein Unternehmen macht sich nur strafbar, wenn eine mangelhafte Organisation nachgewiesen werden und man den Schuldigen am Vergehen nicht ermitteln kann», sagt Emmenegger. In diesem Fall gemäss Bank Coop: den oder die Schuldigen am Programmierungsfehler.

«Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch durch die Medien davon Kenntnis erhalten und hat ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet», sagte Mediensprecher Peter Gill gegenüber Radio SRF.

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