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Wirtschaft Schweiz einen Schritt weiter in Sachen Steuertransparenz

Die Schweiz ist einen Schritt weiter in ihrer Abstimmung der Steuerpolitik mit dem Ausland. Das Globalforum für Steuertransparenz wird nun prüfen, wie gut die Schweiz den Informationsaustausch auf Anfrage umsetzt. Die Gefahr, dass die Schweiz noch einmal auf einer schwarzen Liste landet, sinkt.

Blick aus der Vogelperspektive auf den Zürcher Paradeplatz.
Legende: Die Schweiz hat ihre Gesetze zur Amtshilfe bei der Verfolgung von Steuersündern angepasst. Keystone

Die internationale Staatengemeinschaft würdigt die Schweizer Bemühungen um mehr Transparenz in Steuerfragen. Das Global Forum, dem sich 126 OECD-Länder angeschlossen haben, hat die Schweiz zur zweiten Phase der Länderüberprüfung zugelassen. In einer Medienmitteilung «begrüsst» die OECD die Schritte der Schweiz in Sachen Steuertransparenz.

Die Gefahr, dass die Schweiz von der OECD wieder auf eine schwarze Liste von Steueroasen gesetzt wird, hat sich damit reduziert. Entsprechend erfreut zeigte sich Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf: «Es war nicht ganz einfach, all die Anforderungen und Empfehlungen zu erfüllen.» Zwar habe die Schweiz immer noch nicht alles erfüllt. «Aber wir sind nun in diese zweite Phase gekommen. Das ist insbesondere für die international tätigen Unternehmen sehr wichtig, damit sie nicht mehr immer wieder mit Erschwernissen im Markt konfrontiert werden.»

Audio
Die OECD würdigt die Schweizer Bemühungen
aus Echo der Zeit vom 16.03.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 20 Sekunden.

Steueramtshilfegesetzt geändert

In der ersten Phase der Länderüberprüfung hat das Global Forum geprüft, inwieweit die Schweizer Gesetze und Bestimmungen den internationalen Standards zur Vermeidung von Steuerhinterziehung entsprechen. Um bei der Prüfung nicht durchzufallen, hat die Schweiz letzten Sommer eigens das Steueramtshilfegesetz geändert. Seit 1. August müssen daher die Schweizer Behörden Steuersünder nicht mehr in jedem Fall vorgängig informieren, wenn sie Daten über diese an andere Staaten übermitteln.

Die Möglichkeit der nachträglichen Information ist eine von drei Massnahmen, die das Global Forum der Schweiz 2011 empfohlen hatte, als es in einem ersten Bericht die Umsetzung der internationalen Standards in der Schweiz noch als unzureichend eingestufte.

Einschätzung von SRF-Wirtschaftsredaktor Thomas Oberer

Was bedeuten die anerkennenden Worte der OECD konkret? Thomas Oberer zieht einen Vergleich zur Fahrprüfung: «Die Schweiz hat den theoretischen Teil bestanden, sie hat die nötigen Gesetze verabschiedet.» Jetzt gelte es den Praxistest zu bestehen, nämlich die Frage, ob die neuen Steuergesetze auch funktionierten. Ein heikler Punkt werden hierbei gestohlene Bankdaten sein, bei denen die Schweiz keine Amtshilfe leistet. Hier werde es «grosse Diskussionen» geben, so Oberer. Sollte die Schweiz den «Praxistest» nicht bestehen, sieht der Wirtschaftsredaktor ein «grosses Reputationsproblem» für den Finanzplatz: «Die Schweizer Banken könnten von internationalen Geldflüssen teilweise abgeschnitten werden. Ausländische Firmen könnten sich zweimal überlegen, ob sie zu uns kommen.» Derweil anerkenne die OECD durchaus Fortschritte bei der Verhinderung von Steuervergehen. Etwa darin, dass viele Doppelbesteuerungsabkommen angepasst wurden und man nun gegenüber dem Ausland rascher und einfacher Amtshilfe leiste.

Nun wird die Amtshilfepraxis überprüft

Da eine der vom Global Forum geforderten Massnahmen mittlerweile umgesetzt ist, wird die Schweiz nun zur zweiten Phase der Länderüberprüfung zugelassen. Gemäss Eidgenössischem Finanzdepartement hat die Position der Schweiz aber auch gestärkt, dass eine weitere empfohlene Massnahme bereits kurz vor der Umsetzung steht.

So hat das Parlament im Dezember eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Transparenz bei den Inhaberaktien regelt. Das Gesetz muss nur noch in Kraft gesetzt werden. Im Weiteren verfügt die Schweiz mittlerweile auch über 57 standardkonforme Doppelbesteuerungsabkommen.

Nachdem das Plenum des Global Forums gemäss Finanzdepartement letzte Woche dem Bericht zur Beurteilung der Fortschritte der Schweiz bei den gesetzlichen und reglementarischen Rahmenbedingungen zugestimmt hat, folgt nun Phase 2 der Länderprüfung. Diese soll im Herbst beginnen und die Praxis der Schweiz bei der Amtshilfe in Steuersachen unter die Lupe nehmen.

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