Das Verhalten der Bundesanwaltschaft (BA) im Abgas-Skandal um Autos von Volkswagen (VW) sei falsch, sagt Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz. Es gehe nicht an, dass die Schweiz diesen Fall einfach an die deutsche Justiz auslagere. «Auch die Schweizer Bürger haben das Recht auf rechtstaatliche Verfahren und sollen ernst genommen werden», moniert die SP-Nationalrätin. Sollte es Verantwortliche in der Schweiz geben, müsste man auch hierzulande entsprechende Verfahren einleiten, sagt Birrer-Heimo.
Bundesanwaltschaft fehlen Verdachtsmomente
Die Konsumentenschützerin wird darum als nächstes bei der Aufsichtsbehörde über die BA (AB-BA) vorstellig. Diese soll klären, ob die Bundesanwälte nicht doch selbst das Heft in die Hand nehmen müssten.
Die gut 2000 Anzeigen von Schweizer Autobesitzern gegen VW wegen der Manipulation von Abgaswerten hatte die BA im April an die deutsche Staatsanwaltschaft in Braunschweig weitergeleitet.
Von SRF auf die Kritik der Konsumentenschützer angesprochen, bekräftigt die Bundesanwaltschaft schriftlich:
«Der Bundesanwaltschaft liegen bis heute keine konkreten Hinweise vor, wonach in der Schweiz ansässige Personen oder Firmen in die Angelegenheit involviert seien. Somit fehlen konkrete Verdachtsmomente, welche die Eröffnung einer Strafuntersuchung durch die Schweizerischen Strafverfolgungsbehörden rechtfertigen könnten. In diesem Fall führt die Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits eine Strafuntersuchung, welche die gesamte Faktenlage und damit sämtliche betroffenen elf Millionen Fahrzeuge berücksichtigt.»
«Benkliches Zeichen» für andere Fälle
Birrer-Heimo überzeugt das keineswegs. Dies sei quasi ein Blankoscheck und für künftige Verfahren ein bedenkliches Zeichen. Sie verlangt darum gründliche Abklärungen in der Schweiz, ohne dabei dem VW-Generalimporteur Amag eine Mitschuld unterstellen zu wollen. Eine solche sei nicht erwiesen. Sie müsse aber geprüft werden.
Amag entgegnet auf Anfrage, die Vorwürfe stünden schon seit längerem im Raum. Doch der Autoimporteur, seine Manager oder Mitarbeiter könnten nicht strafrechtlich belangt werden. Denn die Firma habe von der Schummel-Software in den Fahrzeugen von VW nichts gewusst.
Als nächstes ist nun also die Aufsichtsbehörde über die BA gefordert. Denn der Bundesrat hat diese Woche klargestellt, dass die Regierung der Justiz nicht dreinreden will und kann bei der Behandlung dieses Falls. Dagegen spreche das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung.