SRF: Wie stehen die Chancen der Sika-Gründerfamilie, die Entscheide der Generalversammlung anzufechten?
Peter V. Kunz: Die Rechtslage ist sehr verwirrend. Auch habe ich die Taktik der Sika-Rechtsanwälte nicht ganz verstanden. Die Einschränkungen [beim Stimmrecht der Gründerfamilie, Anm.d.Red.], die man da vorgenommen hat, haben doch recht willkürlich gewirkt. Sika hat bei der GV am Dienstag selbstverschuldet einen juristischen Totalschaden erlitten. Es ist absehbar, dass es nun zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Dabei liegen die juristischen Argumente wohl eher auf der Seite der Familienaktionäre. Denn man kann nicht während einem laufenden Spiel die Regeln ändern, die seit Jahrzehnten gelten. Insofern glaube ich an einen gerichtlichen Erfolg der Familie Burkhard, aber nicht, dass man über Jahre hinweg prozessieren wird. Denn dies wäre für beide Seiten schlecht, es gäbe nur Verlierer. Viel eher wird man das Schaulaufen für die Medien jetzt noch eine Weile fortführen, sich aber im Spätsommer oder Herbst auf einen Kompromiss verständigen.
Das Hickhack bei Sika war ja nur möglich, weil die Aktien der Gründerfamilie mehr Stimmrechte haben als jene der übrigen Aktionäre. Müsste man nicht das Aktienrecht anpassen um solche Fälle in Zukunft zu verhindern?
Man muss klar und deutlich sagen: Das schweizerische Aktienrecht ist ein klassisches Heimatschutzrecht. International stehen wir da ein bisschen im Abseits. Es ist aber nicht eine Frage von richtig und falsch, sondern eine Frage des politischen Willens, ob man dies ändern möchte. Man kann das sehr einfach tun. Im Übrigen ist derzeit eine Aktienrechtsrevision pendent. Die Stimmrechtsaktion könnten also ohne weiteres abgeschafft werden. Die Schweiz hat jedoch die Tradition, dass man gerade Anker-Aktionäre – also Familienaktionäre – gut behandelt. Dies in der Hoffnung, dass diese gute Behandlung auf der anderen Seite auch zurückgegeben wird. Bei Sika nun haben sich die Minderheitsaktionäre enttäuscht gezeigt. Wie gesagt, könnte man das Gesetz ändern. Doch nachdem ich gestern die diversen Voten von Politikern an der Sika-Generalversammlung gehört habe, zweifle ich etwas am politischen Willen das zu tun. Ich persönlich denke, es wäre sinnvoll, sowohl die Stimmrechtsaktien im Aktienrecht als auch die Opting-Out-Möglichkeit [damit entfällt die Pflicht zu einem öffentlichen Kaufangebot, Anm.d.R. ] im Börsenrecht abzuschaffen. Ich nehme aber an, in der Schweiz wird dies nicht passieren.
Das Gespräch führte Barbara Peter.