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Wirtschaft Uber und Airbnb in der Schweiz im Gegenwind

Unternehmen aus der Sharing Economy verbieten? Davor warnte die EU-Kommission erst kürzlich ihre Mitgliedsstaaten. Details zu der neuen Richtlinie sollen heute bekannt werden. Doch wie ist der Stand der Dinge diesbezüglich in der Schweiz?

Uber in der Schweiz

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Der Taxidienst Uber ist in der Schweiz in Basel, Lausanne und Zürich aktiv.

  • UberBlack

    Limousinenservice. Lizenzierte Chauffeure in Oberklassewagen.

  • UberX

    Die Low-Cost-Alternative. Lizenzierte Fahrer, kleinere Wagen.

  • UberPop

    Ein Dienst, bei dem sich Private über eine Peer-to-Peer-Plattform vernetzen können. Nicht unbedingt lizenzierte Fahrer.

Uber ist für das Taxigewerbe eine grosse Konkurrenz. Zürich war 2013 die erste Stadt der Schweiz, in welcher der Taxidienst eingeführt wurde. Seither hat sich die Zahl der Fahrten laut Uber alleine im letzten Jahr um das Vier- bis Fünffache gesteigert.

Für Kritik sorgt insbesondere der Fahrdienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrgäste mit dem eigenen Fahrzeug chauffieren. Nach einem Gerichtsurteil wurde der Dienst in Genf verboten. Ein neues Taxi-Gesetz, das den Einbezug neuer Akteure wie Uber unter gewissen Bedingungen vorsieht, ist allerdings in Arbeit.

Selbstständige oder Angestellte?

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) stuft unterdessen die Fahrer des Taxi-Dienstes Uber als Angestellte ein. Das wurde im Mai bekannt. Dies bedeutet, dass Uber für die Fahrer Sozialversicherungen zahlen müsste wie andere Arbeitgeber auch.

Damit widerspricht die Suva dem Argument von Uber, es biete bloss die elektronische Plattform für selbständige Taxifahrer an. Uber will gerichtlich dagegen vorgehen, sollte man sich nicht einigen können.

Taxi-Fahrer fordern Verbot

Schweizer Taxifahrerinnen und Taxifahrer forderten bereits Mitte Mai ein Verbot von Uber, so lange sich der Fahrdienst-Anbieter nicht an die geltenden Gesetze halte. Uber verdiene an jeder Fahrt mit, übernehme keinerlei Verantwortung gegenüber Uber-Fahrerinnen und -Fahrern und bezahle keine Sozialleistungen.

Der Bundesrat will nun die Vorschriften für Taxifahrer lockern, damit Taxiunternehmen im Konkurrenzkampf mit Diensten wie Uber nicht benachteiligt sind. Er beantragte im April beim Parlament, eine Motion für Gesetzesänderungen anzunehmen.

Widerstand gegen Airbnb und co.

Airbnb

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Airbnb wurde 2008 in den USA gegründet und hat seinen Unternehmenssitz in San Francisco. Es ist ein Internet-Marktplatz für Buchung und Vermietung der Unterkünfte von privaten Personen.

Auch Online-Vermittler von privaten Unterkünften wie Airbnb, Wimdu, 9Flats oder Housetrip stehen in der Schweiz in der Kritik. Sie sind eine Konkurrenz für die Hotelbranche und stark am Wachsen. Laut der «Schweiz am Sonntag» hat Airbnb im vergangenen Jahr über 300'000 Gästen eine Unterkunft vermittelt, fast doppelt so vielen wie im Vorjahr.

Der Schweizer Mieterverband wirft den Online-Plattformen vor, die Wohnungsnot in Städten mit wenig Mietraum zu verschärfen.

Während weltweit zahlreiche Städte bereits Gesetze erlassen haben, die das Geschäft von Airbnb und co. erschweren oder verbieten, ist in der Schweiz Airbnb nach wie vor erlaubt.

Das Finanzdepartement erarbeitet aber derzeit einen Bericht über Grundlagen und Folgen von Angeboten wie Airbnb.

Ganz grundsätzlich will der Bundesrat die Sharing Economy im Auge behalten, wie er im April mitteilte. Laut Bundesrat Schneider-Ammann tragen Dienstleister wie Airbnb oder der Fahrdienst Uber dazu bei, Ressourcen zu teilen und effizient zu nutzen. Allerdings gelte es auch, auf schwächere Marktteilnehmer zu achten und mögliche Regulierungsfragen rechtzeitig anzugehen.

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