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Wirtschaft US-Gericht entscheidet: Google hat nicht bei Oracle geklaut

Ein jahrelanger und milliardenschwerer Streit ist beigelegt. Ein US-Gericht kommt zum Schluss, dass Google Software von Oracle nicht widerrechtlich genutzt hat. Damit fliessen auch keine Entschädigungsgelder.

Google-Logo.
Legende: Experten hatten befürchtet, dass es bei einer Niederlage Googles Urheberrechtsklagen hageln würde. Keystone

Google geht als Sieger aus dem jahrelangen und milliardenschweren Urheberrechtsstreit mit Oracle über sein Handy-Betriebssystem Android hervor.

Oracle warf Google vor, der Konzern habe Teile seiner Java- Software widerrechtlich für sein weit verbreitetes Smartphone-System Android genutzt.

Dies sahen die Geschworenen des Bundesbezirksgerichts in San Francisco anders und sprachen Google vom Vorwurf frei. Oracle hatte neun Milliarden Dollar Entschädigung gefordert.

Google beruft sich auf «fair use»

Der Ausgang der Klage war in der Branche mit Spannung erwartet worden. Einige Software-Entwickler hatten befürchtet, dass es bei einem Sieg Oracles zu einem sprunghaften Anstieg von Urheberrechtsklagen kommen könnte.

Oracle kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Dazu sehe man eine gute Grundlage, denn Google habe Android nur mithilfe illegalen Kopierens von Java entwickeln können, erklärte das Unternehmen. Google sprach dagegen von einem Sieg für Android, die Java-Programmiergemeinde und für alle Entwickler von Software, denn diese seien auf frei zugängliche Programmiersprachen angewiesen, um innovative Konsumgüter entwickeln zu können.

Oracle hatte die Rechte an Java 2010 im Zuge der Übernahme von Sun Microsystems erworben. Noch im selben Jahr verklagte der SAP-Konkurrent Google. Er machte dabei unter anderem geltend, dass die Verwendung gewisser Programmierschnittstellen von Java – von Fachleuten API genannt – eine Verletzung seiner Rechte darstelle.

Google erklärte dagegen, die Verwendung falle unter die Klausel für faire Nutzung («fair use») im US-Urheberrecht, weil Android als Ganzes auf umfangreichen eigenen Innovationen beruhe. Um diesen Punkt ging es in dem jetzigen Verfahren.

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