Die Schweizer Finanzinstitute müssen im US-Steuerstreit Farbe bekennen: Bis zum 9. Dezember sollten die Banken eigentlich der Eidg. Finanzaufsichtsbehörde (Finma) mitteilen, ob sie am Programm des US-Justizministeriums teilnehmen.
Die Finma hatte in den letzten Tagen die Geldhäuser öffentlich gedrängt, am US-Programm teilzunehmen. Sie empfahl auch, sich im Zweifelsfalle in der Kategorie 2 anzumelden. Ein späterer Wechsel in eine höhere Kategorie sei immer noch möglich.
Für die Banken war die Terminvorgabe der Finma allerdings zu knapp bemessen. Die Mehrheit der rund 300 Schweizer Institute hatte bis zum Stichtag (9.12.2013) noch keinen Entscheid gefällt oder diesen noch nicht bekanntgegeben.
Deshalb ist davon auszugehen, dass sich Zahl der teilnehmenden Banken in den nächsten Tagen weiter erhöhen wird.
Mit einer Selbstanzeige entgehen Banken einer möglicherweise existenzbedrohenden Anklage. Sie müssen aber mit hohen Geldstrafen rechnen.
Das US-Justizministerium macht seit fast fünf Jahren Jagd auf Schweizer Finanz-Institute. Im Sommer einigten sich die USA und die Schweiz auf ein Selbstanzeige-Programm für Banken, gegen die in den USA noch keine Ermittlungen laufen.
Kategorien je nach Schwere des Vergehens
Die Selbsteinordnung der Banken in die jeweiligen Kategorien ist für die Institute teilweise eine Gratwanderung. Denn ein Geldhaus, das sich in die Kategorie 3 einteilt, muss seine Unschuld beweisen.
Ein einziger reuiger US-Kunden jedoch, der sich danach bei der Justiz meldet, würde dafür sorgen, dass die Bank in die Kategorie 2 abrutscht. Die allfällige Busse würde dann vermutlich noch höher ausfallen, als ohnehin schon. Nahezu alle Banken haben sich deshalb bisher in der Kategorie 2 angemeldet.
Die Kategorien im Überblick:
- Kategorie 1: Banken mit einem laufenden Verfahren in den USA (dürfen nicht am Programm teilnehmen)
- Kategorie 2: Banken, welche nach eigener Ansicht gewisse Normen des US-Steuerrechts verletzt haben, aber gegen welche noch kein Verfahren eingeleitet wurde
- Kategorie 3: Banken, welche nach eigener Ansicht keine bestimmten Normen des US-Steuerrechts verletzt haben
- Kategorie 4: Banken, welche laut einer Vereinbarung zwischen der Schweiz und den USA als «Deemed Compliant Financial Institution» eingestuft werden – das heisst, ihr Kundenstamm, der nicht in der Schweiz oder der EU lebt, liegt unter zwei Prozent
Fahrplan: Was nach der Finma-Meldung passiert
Die durch die Banken angegebene Kategorie bestimmt nicht nur die Höhe der möglicherweise zu zahlenden Busse. Sie ist auch entscheidend für den weiteren Ablauf.
Für Finanzinstitute, die sich in die 2. Kategorie eingeordnet haben, sieht dieser wie folgt aus:
- 31. Dezember: Versand des «Letter of Intent» an das US-amerikanische Departement of Justice (DoJ), darin werden dem Ministerium die teilnehmenden Banken und deren eigene Kategoriezuteilung mitgeteilt
- 29. Juni 2014: bei Einverständnis mit dem US-Programm; Lieferung umfangreicher Informationen über das Cross-Border-Geschäft, die involvierten Mitarbeiter, die Massnahmen zur Kundengewinnung und die Kontodaten von US Personen
- Abschluss (unbestimmtes Datum): kommt es zu keiner Anklage, werden die Banken zur Zahlung einer Busse aufgefordert
Für Finanzinstitute, die sich in die 3. und 4. Kategorie eingeordnet haben, ist der Zeitplan weiter gefasst. Er sieht wie folgt aus:
1. Juli 2014 – 31. Oktober 2014: Versand des «Letter of Intent» an das US-amerikanische Departement of Justice (DoJ), darin werden dem Ministerium die teilnehmenden Banken und deren eigene Kategoriezuteilung mitgeteilt, zusätzlich erfolgt die Erstellung eines Zeitplans
für die Erfüllung der Voraussetzungen zur Programmteilnahme
- 120 Tage nach Einreichung des «Letter of Intent»: Erfüllen der Voraussetzungen und Lieferung der verlangten Informationen.
Banken mit Verfahren in den USA gehen leer aus
Der Professor für Wirtschaftsrecht Peter V. Kunz geht davon aus, dass sich letztendlich rund 100 Banken selbst anzeigen werden. Die Finma wollte bisher nicht sagen, wie viele Banken sich zu einer Teilnahme entschieden haben.
«Die Finma ist zufrieden mit dem Rücklauf», sagte ein Sprecher. «Die Mehrheit der Banken hat ihre Entscheidung der Finma gemeldet. Einige werden dies in Kürze nachholen.»
Definitiv leer ausgehen werden hingegen die 13 Schweizer Geldhäuser, gegen die in den USA bereits ein Verfahren läuft. Im Einzelnen sind das Credit Suisse, Julius Bär, Zürcher Kantonalbank (ZKB), Basler Kantonalbank (BKB), Pictet, HSBC Privatbank, Liechtensteinische Landesbank, Bank Leumi, Bank Hapoalim, Bank Mizrahi, Rahn & Bodmer, Bank Wegelin (inzwischen an Raiffeisen verkauft), Bank Frey und Neue ZürcherBank (beide existieren inzwischen nicht mehr).