«Die Beschuldigten in dieser Klage befinden sich entweder in Zürich oder sind über dortige Konten vorgegangen», heisst es im Gerichtsbegehren der SEC, das in New York eingereicht wurde.
Call-Optionen platziert
Die Übernahme des amerikanischen Ketchup- und Suppenriesen H.J. Heinz für 28 Milliarden Dollar durch die Firma Berkshire Hathaway des berühmten amerikanischen Investors Warren Buffett war am Donnerstag bekannt gegeben worden.
Doch bereits am Mittwoch platzierten die unbekannten Händler sogenannte Call-Optionen in grossem Umfang: Sie reservierten sich für 90'000 Dollar das Recht, über 2500 Heinz-Aktien zum Preis von 65 Dollar zu kaufen, auch wenn der Preis über 65 Dollar steigen sollte. Nach der Ankündigung der Übernahme stieg die Aktie um über 20 Prozent – ein Gewinn von über 1,7 Millionen für die Händler.
«Höchst verdächtig»
Der Auftrag in grossem Umfang fiel der Börsenaufsicht auf: Die Nachfrage nach solchen Optionsscheinen war davor minimal. Vom besagten Zürcher Konto wurden Heinz-Call-Optionen zudem noch nie in Auftrag gegeben.
Als «höchst verdächtig» bezeichnet die SEC die Bewegungen und führt im Gerichtsschreiben an: «Die Händler waren im Besitz wichtiger, nicht öffentlicher Informationen über das Übernahme-Vorhaben und haben sich illegal dadurch bereichert.»