Die Privatbank Wegelin hat sich vor einem New Yorker Gericht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig bekannt. In einer Anhörung vor dem Bezirksgericht in Manhattan gab die Bank zu, reichen Amerikanern geholfen zu haben, Vermögen am Fiskus vorbeizuschleusen.
Sie muss nun eine Summe von 57,8 Millionen Dollar bezahlen. Im Gegenzug stellen die US-Justiz- und Steuerbehörden die Strafverfolgung gegen die Bank ein, wie Wegelin mitteilte.
Der Betrag setzt sich zusammen aus der Wiedergutmachung für mutmasslich entgangene Steuereinnahmen in Höhe von 20 Millionen Dollar und den Gewinnen von 15,8 Millionen Dollar, die Wegelin mit US-Kunden in den Jahren zwischen 2002 und 2010 erzielt hatte. Hinzu komme noch eine Busse von 22 Millionen Dollar, hiess es weiter.
Bereits im letzten Jahr hatten die die US-Behörden 16 Millionen Dollar von Wegelin in den USA beschlagnahmt. Das heisst, der Steuerskandal summiert sich für die mittlerweile zusammengebrochene Bank auf knapp 74 Millionen Dollar.
Experten uneinig
Der Bankenexperte Peter V. Kunz äusserte sich gegenüber Schweizer Radio und Fernsehen verwundert über die geringe Höhe der Strafzahlung. «Ich hätte gedacht, sie sei höher», sagte Kunz in der Sendung «10vor10».
Möglicherweise, so spekulierte Kunz, habe sich Wegelin den US-Behörden als eine Art Kronzeuge gegen die restlichen Schweizer Banken offeriert. Hintergrund ist eine Passage im Schuldeingeständnis von Wegelin. Darin schreibt die Bank, ihr Verhalten sei üblich gewesen in der Schweizer Bankenbranche. «Genau darauf warten die amerikanischen Behörden natürlich», so Bankenexperte Kunz. «Sie können nun geltend machen, dass die Bank Wegelin nur eine von vielen Banken ist – und das ist sicher ein Problem für die übrigen Banken.»
Andere Schweizer Banken dürften nun gewarnt sein. «Es ist nun wirklich klar, dass mit den amerikanischen Steuerbehörden nicht zu spassen ist», sagte Alfred Mettler, Finanzprofessor an der US-Universität Georgia State. Es sei immer dann zu «sehr harten Rechtshandlungen» gekommen, wenn die oberste Geschäftsleitung in den Praktiken der Bank involviert gewesen sei. Das hätten die Fälle der UBS und Wegelins gezeigt, sagte Mettler.
Die offiziellen Stellen wollen sich nur sehr zaghaft äussern. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nahm nur schriftlich Stellung: «Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) ist in regelmässigem Kontakt mit den US-Behörden. Ziel ist es, sich auf eine Globallösung zu einigen. Im Moment gibt es keinerlei Anzeichen, dass es zu weiteren Anklagen von Schweizer Banken kommt. Die Banken im Visier der amerikanischen Justizbehörden müssen sich selbst um aussergerichtliche Einigungen bemühen.»
Kundendaten werden aufbewahrt
Wegelin verpflichtete sich in dem nun geschlossenen Vergleich überdies, die Kunden- und Bankdaten ihrer US-Klientel aufzubewahren und für die allfällige Herausgabe auf Anweisung schweizerischer Behörden im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens besorgt zu sein.
Formal wird das Verfahrensende durch einen Urteilsspruch des zuständigen Richters Jed Rakoff Rechtskraft erfolgen. Danach sei der Fall für die Bank erledigt. «Wegelin wird nach dem Abschluss des US-Verfahrens das Bankgeschäft einstellen», schreibt das zusammengebrochene Geldhaus weiter.