Was in die Schweiz importiert wird, erfasst die Zollstatistik. Waren in Zollfreilagern sind jedoch ausgenommen. Sensible Güter wie Kunstwerke müssen zwar in einem Inventar aufgelistet werden, aber es gilt die Selbstdeklaration. Der Zoll macht nur Stichproben.
Das sei problematisch, sagt Andrea Raschèr: «Ich erachte das Missbrauchs-Potenzial von Zollfreilagern gerade im Bereich von Fälschungen und Steuerhinterziehung als gross», sagt der Jurist. Er weiss, wovon er spricht: Andrea Raschèr baute Ende der 1990er-Jahre beim Bund die Fachstelle Kulturgütertransfer und die Anlaufstelle Raubkunst auf.
In der Schweiz gibt es 10 solcher Zollfreilager: in Bern, Embrach, St. Margrethen, Zürich, Chavorney, Genf (2), Martigny, Vevey und in Chiasso. Solange Waren dort bleiben, müssen für sie keine Abgaben wie Zoll oder Mehrwertsteuer bezahlt werden. Diese Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um den Transithandel zu erleichtern.
Wie transparent sind die Warenlager?
Schweizer Firmen, die Lagerraum anbieten, wehren sich gegen Verdächtigungen. «Alles, was hier im Zollfreilager ankommt, erreicht uns mit einem Zolldokument», betont Yves Bouvier, der sich mit seiner Kunst-Spedition im Zollfreilager Genf eingemietet hat. «Zudem sind der Absender, der Empfänger, die Rechnung und der Wert der Ware bekannt.» Man überprüfe die Kunden und alle Waren seien inventarisiert.
Die Zollverwaltung sieht keine Veranlassung, mehr als bisher zu kontrollieren. Das sagt Andreas Matti von der Eidgenössischen Zollverwaltung: «Wenn man mehr kontrolliert, ist nicht immer klar, dass man auch mehr Zollvergehen feststellt.»
Aufgrund von Risiko-Analysen prüfe man gezielt – «und der Erfolg gibt uns Recht», so Andreas Matti. Wo genau die Zollverwaltung ihre Schwerpunkte setzt und Kontrollen durchführt, lässt sie offen.