Dürfen Coiffeusen wieder Haare schneiden? Masseure wieder Muskeln kneten? Chauffeure ihre Gäste fahren? Einen oder zwei aufs Mal? Nur auf dem Rücksitz? Nur mit Plexiglas-Abtrennung?
Die Fragen, die sich überall in der Wirtschaft stellen, sind zahllos. Darauf Antworten zu finden, kann eigentlich nicht die Aufgabe des Bundesrats sein. Antworten genau dieses Typs hat die Landesregierung heute aber gesucht und geliefert. Und es verwundert nicht, dass sie nicht zu überzeugen vermögen. Weshalb darf der Baumarkt öffnen, aber nicht das Möbelgeschäft?
Bund droht Tempoverlust
Verliert sich der Bund im Mikro-Management einzelner Branchen und Betriebe, droht er einen wichtigen Faktor für seinen bisherigen Erfolg aus der Hand zu geben: Das Tempo, für das er bei der wirtschaftlichen Krisenbewältigung bisher international Massstäbe gesetzt hat.
Die vor drei Wochen präsentierten Liquiditätshilfen des Bundes an KMU gründeten auf dem Prinzip: Der Bund setzt die Regeln, die Banken führen aus. Womit sich der Bund die Mühe ersparen konnte, prüfen zu müssen, welcher Branche und welchem Betrieb in welcher Konstellation er nun wie genau unter die Arme greifen sollte.
Genau dieses Erfolgsprinzip, lediglich die Regeln vorzugeben, könnte und sollte der Bundesrat auf dem Weg aus dem wirtschaftlichen Ausnahmezustand wieder vermehrt befolgen. Ob das Nagelstudio nun am 27. April oder am 11. Mai öffnen kann, sollte die Regierung und ihre Beamten nicht kümmern.
Mehr Verantwortung für Branchen
Gefragt wären stattdessen allgemeingültige Regeln des Bundesrats für wirtschaftliche und berufliche Aktivitäten. Diese könnten sich durchaus ausnahmslos an den jeweils vorherrschenden, von der Pandemie diktierten Bedingungen orientieren.
Es sollten aber Regeln sein, nach denen sich alle Wirtschaftsakteure richten können. Ob und wie die Vorgaben eingehalten werden können, sollte das Problem der Branchen und Betriebe sein, für das sie nach kreativen Lösungen suchen müssten. Notwendig wären also bundesrätliche Mindeststandards und Maximalgrenzen.
Zum Beispiel Minimalabstände: Solche für Situationen ohne weitere Schutzvorkehrungen und solche mit genau definierten zusätzlichen Vorkehrungen, etwa ganz bestimmten Atemschutzmasken.
Nötig wären auch Maximalgrenzen: für die Anzahl Personen pro Fläche, vielleicht für die Anzahl maximal mit einem Angebot zu bedienenden Personen. Oder Vorschriften zu obligatorischen Voranmeldungen oder zu einer Art Ticketing-System, um Warteschlangen und unnötige Menschenansammlungen zu vermeiden.
Die bundesrätlichen Vorgaben könnten der epidemiologischen Lage jederzeit angepasst werden. Wer sie einhalten kann, sollte öffnen, arbeiten und geschäften können. Das aktuelle branchenspezifische Mikro-Management des Bundesrats droht den wirtschaftlichen Schaden durch die Corona-Krise unnötig zu vergrössern.