Am Wochenende haben die USA und die EU ihren jahrelangen Stahlstreit weitgehend beigelegt. Die Europäer können somit wieder eine gewisse Menge an Stahl zollfrei in die USA importieren. Umgekehrt hebt die EU Sonderzölle auf Jeans, Whiskey oder Harley-Motorräder auf.
Doch die Schweizer Metallfirmen, die ganz spezielle Stahlsorten – etwa für die Autoindustrie – in die USA exportieren, bleiben aussen vor. Auf diesen Produkten gilt weiterhin der 2018 von der Trump-Regierung zum Schutz der eigenen Stahlindustrie eingeführte Zoll von 25 Prozent, was diesen Stahl in den USA entsprechend verteuert.
Seco: Gilt nicht für die Schweiz
«Die EU-USA-Lösung gilt nicht für die Schweiz. Die Stahl- und Aluminium-Einfuhren aus der Schweiz unterliegen nach wie vor den Zöllen», bestätigt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage von Radio SRF.
Deshalb hält die Schweiz auch an ihrer Klage gegen die USA fest, welche sie 2018 zusammen mit anderen Staaten wie Norwegen, China, der Türkei oder Indien bei der Welthandelsorganisation WTO in Genf eingereicht hatte.
Andere Optionen?
Für den emeritierten Rechtsprofessor und ehemaligen Leiter des Welthandelsinstituts an der Universität Bern, Thomas Cottier, ist das ein sinnvolles Vorgehen: «Die Schweiz wird sicher auch an dieser Klage festhalten, um auf dem Verhandlungsweg eine Lösung für die eigene Stahlindustrie zu finden.»
Denn genau das haben die USA und die EU gemacht und auf diplomatischem Weg eine Einigung erzielt. Das könnte laut Cottier für die Schweiz auch möglich sein – indem etwa die Schweiz in die nun der EU gewährten Zollkontingente einbezogen würde: «Das ist durchaus eine Option. Die schweizerischen Stahlexporte fallen in den USA ja nicht wirklich ins Gewicht.
WTO-Klage mit Erfolgschancen
Das heisst, dass hier die EU der Schweiz entgegenkommen müsste. Beim Bund heisst es dazu vorerst nur: «Die Schweiz prüft die Situation weiter und bleibt in dieser Angelegenheit natürlich in Kontakt mit den USA und der EU.»
Unabhängig von einer diplomatischen Lösung läuft das Verfahren bei der WTO weiter. Und so, wie sich die Situation jetzt präsentiere, habe die Schweiz mit ihrer Klage ebenfalls intakte Chancen, meint Cottier, der selber als Schiedsrichter für die WTO tätig ist: «Die Verteidigung der USA beruhen ja auf der Klausel über die nationale Sicherheit und auch auf den Schutzklauseln. Und für beide Rechtfertigungen sind eigentlich die Voraussetzungen nicht erfüllt.»
Gemäss Bund befindet sich das Verfahren in der Schlussphase. Voraussichtlich nächstes Jahr sollte die WTO dann einen Entscheid fällen.