Eingeführt wurde die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) im Jahr 1948, kurz nach dem 2. Weltkrieg. Seither ist sie verschiedentlich reformiert worden. Die letzte erfolgreiche Revision war die 10. AHV-Revision anno 1997.
Damals wurden etwa die schrittweise Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 62 auf 64 Jahre und die Möglichkeit des Rentenvorbezugs eingeführt. Seither scheiterten aber alle Reformbemühungen entweder an der Urne oder im Parlament. Und dies, obwohl die AHV seit Jahren mit Finanzierungsproblemen kämpft und sich diese künftig noch verschärfen werden.
Die letzte gross angelegte Reform, die «Altersvorsorge 2020», die die erste und die zweite Säule hätte reformieren sollen, scheiterte 2017. Allerdings nahm die Stimmbevölkerung am 19. Mai 2019 die «STAF»-Vorlage (Steuerreform und AHV-Finanzierung) an. Damit fliessen der AHV seit dem 1. Januar 2020 jährlich zusätzlich zwei Milliarden Franken zu, womit sich deren finanzielle Situation kurzfristig etwas entspannt.
Die finanzielle Situation der AHV sieht für die nächsten Jahre folgendermassen aus, wobei bei diesen Zahlen die nun im Parlament diskutierte Reform, die «AHV 21», noch nicht mitberücksichtigt ist:
Der Bundesrat geht davon aus, dass die AHV bis im Jahr 2030 19 Milliarden Franken zu wenig einnimmt, um die anfallenden Renten zu finanzieren. Weil gleichzeitig auch der AHV-Fonds unterfinanziert ist, erhöht sich so der Finanzierungsbedarf bis 2030 auf 26 Milliarden.
Um die finanzielle Situation der AHV bis etwa 2030 zu stabilisieren, schlägt der Bundesrat mit der Reformvorlage «AHV 21» verschiedene Massnahmen vor. Das Frauenrentenalter soll von 64 auf 65 Jahre angehoben werden, wobei die dadurch eintretende Schlechterstellung mancher Frauen gegenüber heute mit 700 Millionen Franken kompensiert werden soll. Zusätzlich schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte vor.
Der Bundesrat geht in seinen Berechnungen davon aus, dass die «AHV 21»-Reform im Jahr 2022 in Kraft treten wird – womit er folgende finanzielle Entwicklung für die AHV prognostiziert:
Mit der «AHV 21»-Reform wäre die Finanzierung bis zirka 2030 gesichert. Aber auch mit dieser Reform würde dereinst der Punkt kommen, an welchem die Einnahmen kleiner wären als die Ausgaben. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies im Jahr 2029 eintritt.
In solchen Situationen muss der AHV-Fonds einspringen und sicherstellen, dass die Renten ausbezahlt werden können. Würde nach «AHV 21» keine weitere Reform an die Hand genommen, würde also nicht nur die AHV immer tiefer in die roten Zahlen rutschen, auch der AHV-Fonds wäre irgendwann pleite. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies im Jahr 2039 der Fall wäre.
Der Reformdruck bleibt also auch mit der «AHV 21»-Reform hoch.