- Das Frauenrentenalter soll auf 65 Jahre angehoben werden – darin sind sich Bundesrat und die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) einig.
- Widerstand gegen die neuen Finanzierungspläne kommt von den linken Parteien.
Die SGK-S will das Frauenrentenalter ebenso anheben wie der Bundesrat. Allerdings hat die Kommission die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen stark abgeändert. Die Kompensationen sollen nach Ansicht der SGK-S auf die Jahrgänge 1959 bis 1964 statt 1967 beschränkt werden. Damit reduzierten sich die Kosten der Ausgleichsmassnahmen von 700 auf 440 Millionen Franken im Jahr 2030.
Eingeschränkte Flexibilität
Weitere Änderungen schlägt die Ständeratskommission bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs vor: So soll ein flexibler Rentenbezug in der AHV auch für Frauen erst ab 63 Jahren möglich sein. Der Bundesrat schlägt 62 Jahre vor.
Hat jemand weniger als 56'880 Franken im Jahr verdient, soll die Rente beim Vorbezug 40 Prozent weniger stark gekürzt werden als versicherungsmathematisch angebracht wäre.
Die Kommission will zudem festschreiben, dass der Bundesrat eine generelle Anpassung der Kürzungssätze für den Rentenvorbezug und die Erhöhungsfaktoren für den Rentenaufschub frühestens auf den 1. Januar 2027 vornimmt.
Mehr Geld für Ehepaare
Schliesslich schlägt die SGK-S vor, den Plafond für die Renten von Ehepaaren von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente anzuheben. So könne eine Ungerechtigkeit gemildert werden, wurde in der Kommission argumentiert. Die Kosten beliefen sich auf 650 Millionen Franken.
Der Entscheid für die Angleichung an das Rentenalter der Männer war bereits im vergangenen September gefallen. Künftig ist von «Referenzalter» die Rede. Dieses soll für Frauen schrittweise über vier Jahre hinweg angehoben werden. Das höhere Frauenrentenalter soll die AHV im Jahr 2030 um 1.4 Milliarden Franken entlasten.
Debatte über Finanzierung
An ihrer nächsten Sitzung will die Kommission die Detailberatung zur AHV-Reform abschliessen. Dort geht es noch um die Finanzierung der Vorlage. Ein Element davon ist etwa eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Das Geschäft soll im März vom Ständerat behandelt werden.
Parallel zur AHV-Reform ist eine Reform der beruflichen Vorsorge im Gang. Zudem sammeln die Jungfreisinnigen Unterschriften für eine Renteninitiative. Diese soll das Rentenalter schrittweise auf 66 Jahren anheben und es danach an die Lebenserwartung koppeln.