«Natürlich ist es unerfreulich, was alles gelaufen ist», sagte der Zuger Landammann Beat Villiger in der ersten Stellungnahme der Zuger Regierung auf die Wahlbeschwerde. Es sei aber zu erwarten gewesen, dass bei so viel ungültigen Stimmzetteln die Zuger Wahlen ein juristisches Nachspiel haben.
Es sei das einzig Richtige, dass jetzt das Verwaltungsgericht als unabhängige Instanz die Wahlen überprüfe. Scheinbar sei es der Staatskanzlei nicht gelungen, die Wahlunterlagen so vorzubereiten, dass es keine ungültigen Stimmen gibt, sagt Villiger weiter.
Das Zuger Verwaltungsgericht wird nun die Beschwerde möglichst schnell behandeln. Je nach Entscheid dieser Instanz müssten die Wahlen wiederholt werden.