Wer die Wahlbeschwerde eingereicht hat, will zum jetzigen Zeitpunkt weder die Staatskanzlei noch das Verwaltungsgericht bekannt geben.
Grundsätzlich ist der Regierungsrat Beschwerdeinstanz, da aber die Gesamtregierung betroffen ist, geht die Beschwerde direkt ans Verwaltungsgericht.
Hintergrund sind die vielen ungültigen Wahlzettel. Es wurden die vorgedruckten Muster-Listen eingeworfen statt von Hand ausgefüllte Wahlzettel.
Das Zuger Verwaltungsgericht sagt in einer ersten Stellungsnahme gegenüber Radio SRF, dass die Beschwerde höchste Priorität habe und so rasch wie möglich beurteilt werden soll.
Mögliche Optionen sind eine Rückweisung bis hin zu einer Anordnung für eine Wahlwiederholung.