Seit Juni 2014 muss der Kanton Luzern monatlich 60 bis 80 neue Unterkunftsplätze für Asylsuchende schaffen. Denn der Bund weist den Kantonen mehr Menschen zu. Dieser Druck des Bundes habe dazu geführt, dass der Kanton Luzern auf das Notrecht zurückgreifen musste, um Zivilschutzanlagen für Asylsuchende bereitstellen zu können. So erklärte der Luzerner Sozialdirektor Guido Graf diesen Entscheid.
Zwar verpflichtete der Kanton die Gemeinden dazu, Wohnraum für die Asylsuchenden zu schaffen. Allerdings reichen die Möglichkeiten und Angebote der Gemeinden nicht. Deshalb werden nun drei Zivilschutzanlagen zu Notunterkünften umfunktioniert:
Der Zeitplan der Eröffnungen
- Januar: Zivilschutzanlage Werkhof in Dagmersellen (50 Plätze)
- Februar: Zivilschutzanlage Eichhof-Areal in Luzern (50 Plätze)
- März: Zivilschutzanlage Bisangmatte in Willisau (60 Plätze)
Die Zivilschutz-Notunterkünfte werden jeweils während eines Jahres betrieben.
Man stelle die Zivilschutzanlage zur Verfügung, den Umbau und den Betrieb werde aber vollumfänglich vom Kanton finanziert, sagt der Gemeindepräsident von Dagmersellen, Philipp Bucher auf Anfrage. Im Gegenzug müsse man während drei Jahren keine weiteren Asylsuchenden mehr aufnehmen.
Für die Betreuung der Asylsuchenden ist die Caritas zuständig in enger Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz.
Trotz der Kapazität der drei Zivilschutzanlagen gehe die Suche nach weiteren Unterkunftsplätzen unter grossem Druck weiter.