Die Kommission hat gegenüber Radio SRF bestätigt, dass sie sich mit der geplanten Ausschaffung der sechsköpfigen Familie beschäftigt. Sie holt beim Kanton Zug Informationen ein, klärt die Fakten und bittet die Behörden um eine Stellungnahme zu einzelnen Fragen. Zum konkreten Fall kann sich die Kommission zur Zeit nicht äussern.
Es geht um eine Familie mit vier Kindern aus Afghanistan, welche die Schweiz verlassen muss. Ihr Asylgesuch wurde abgelehnt, weil sie in Norwegen bereits ein Asylgesuch gestellt hat. Für die Rückführung ist der Kanton Zug zuständig.
Kritik am Vorgehen der Behörden
Das Vorgehen der Zuger Behörden löste Kritik aus: Sie hätten die Familie angelogen und unnötig auseinander gerissen, so der Vorwurf. Der Vater, die Mutter und das Baby wurden ins Gefängnis gebracht. Die älteren Kinder wurden in einem Heim untergebracht. Dies obwohl Verwandte in der Schweiz die Kinder aufnehmen wollten. Der Kanton Zug verteidigte dagegen sein Vorgehen.
Dass die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter den Fall untersucht, gehört zu ihrem Auftrag. Sie überprüft regelmässig Fakten im Zusammenhang mit Ausschaffungen. Sie begleitet auch alle Zwangsausschaffungen. Alle Fälle, welche die Kommission untersucht, werden in ihrem Jahresbericht veröffentlicht. Dort finden sich auch die dazu gehörenden Stellungnahmen der Behörden.
Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr