Am Montag begann die Oberstaatsanwaltschaft vor dem Strafgericht in Schwyz mit ihrem Plädoyer. Sie forderte vier Jahre Haft plus eine auf drei Jahre bedingte Geldstrafe von 3600 Franken für den Hauptangeklagten.
Opfer wurde zur Mit-Täterin
Für acht weitere Beschuldigte, die als Helfer in der Kontaktbar Bolenberg tätig gewesen seien, forderte die Oberstaatsanwältin Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und dreieinhalb Jahren, sowie bedingte Geldstrafen. Noch kein Strafantrag wurde für die ebenfalls angeklagte Frau des Hauptbeschuldigten gestellt. Die Frau hätte eine Sonderstellung eingenommen: Sie sei zunächst Opfer gewesen. Ihre Rolle habe sich jedoch geändert, als sie zur Frau des Hauptangeklagten wurde.
Das Bordell Bolenberg sei unprofessionell geführt und die Frauen strikt kontrolliert worden, sagte die Oberstaatsanwältin. Die Prostituierten seien ihren Peinigern sprachlich und finanziell schutzlos ausgeliefert gewesen.