Das Zuger Kantonsgericht hat im milliardenschweren Sika-Streit zugunsten des Zuger Bauchemie-Konzerns entschieden. Die Klage der Schenker-Winkler Holding wurde abgewiesen. Die Stimmrechtsbeschränkung (Vinkulierung) der Schenker-Winkler Holding (SWH) auf 5 Prozent aller Namenaktien an der Generalversammlung 2015 war nach Ansicht des Gerichts rechtmässig.
Sika-Verwaltungsratspräsident Paul Hälg zeigte sich erfreut über das Urteil des Zuger Kantonsgerichts. «Das ist eine sehr gute Nachricht für Sika und die Aktionäre.»
Die von den Familienaktionären gehaltene SWH verfügt mit 16 Prozent am Aktienkapital über rund 53 Prozent der Stimmrechte. Mit der Beschränkung des Stimmrechts hatte der Verwaltungsrat von Sika die Unabhängigkeit des Konzerns vorerst gewahrt. Die SWH will ihre Kontrollmehrheit an Sika an den französischen Saint-Gobain-Konzern veräussern, die Sika-Führung lehnt dagegen eine Übernahme der Kontrolle durch die Franzosen ab.
SWH will Urteil weiterziehen
Unterdessen hat die Schenker-Winkler Holding bereits den Weiterzug des Verfahrens angekündigt. Man sei weiterhin der Auffassung, dass die vom Verwaltungsrat der Sika AG beschlossene selektive Unterdrückung ihrer Stimmrechte widerrechtlich war, heisst es in einer Stellungnahme.
«Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind von grundsätzlicher und weitreichender Bedeutung», begründet Urs Burkard, Vertreter der Familie im Verwaltungsrat, den Gang vor die nächste Instanz.
Mit der heutigen Entscheidung ist der Verkauf von Sika an Saint-Gobain für SWH nicht vom Tisch. Der bestehende Verkaufsvertrag zwischen der Familie Burkard und dem französischen Konzern Saint-Gobain ist gültig bis Ende Juni 2017 und kann von Saint-Gobain bis Ende 2018 verlängert werden, betont die Holding in der Mitteilung.