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Letzter Prozesstag im Fall Walker
Aus Schweiz aktuell vom 30.10.2015.
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Zentralschweiz Verhärtete Fronten im Urner Mordprozess

Mit dem Schlusswort des beschuldigten Erstfelder Barbetreibers ist in Altdorf am Freitag der fünftägige Mordprozess zu Ende gegangen. Während den Verhandlungen stand zeitweise weniger der Beschuldigte als die Staatsanwaltschaft verbal auf der Anklagebank.

Der Prozess vor dem Obergericht beendete eine weitere Etappe in einem Verfahren, das 2010 mit Schüssen im lokalen Rotlichmilieu begonnen hatte und zeitweise als Justizaffäre Schlagzeilen machte. Der Verteidiger prägte lange wortreich die Szenerie. Am letzten Prozesstag schien der Oberstaatsanwalt das Blatt kehren zu wollen.

90 Minuten lange Rede

Der Abschluss gehörte dem Beschuldigten, Ignaz Walker. In einem 90 Minuten langen Schlusswort stellte er sich detailreich als Opfer der Urner Justiz dar.

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SRF-Redakor Christian Oechslin über den letzten Verhandlungstag im Walker-Prozess (30.10.2015)
03:21 min
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Der 47-Jährige stand, nach einem Prozess vor dem Landgericht 2012 und einem ersten Prozess vor dem Obergericht 2013, bereits zum dritten Mal vor den Schranken. Wegen den ihm vorgeworfenen und von ihm stets bestrittenen Tötungs- und Mordversuch.

Das Obergericht hatte Walker zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er auf einen Gast geschossen und einen Killer auf seine Frau angesetzt habe. Der Gast blieb unverletzt, die damalige Gattin Walkers wurde durch drei Kugeln schwer verletzt. Der Auftragsschütze ist rechtmässig verurteilt.

Das Bundesgericht hob das Urteil 2014 auf. Es untersagte dem Obergericht, eine umstrittene DNS-Spur zu verwenden und verlangte von ihm, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, damit der Gast als Hauptbelastungszeuge erneut befragt werden könne.

Hauptzeuge verstorben

Dieser gesuchte Gast blieb für die Urner Justiz aber unauffindbar. Letzte Woche machte die SRF-Sendung «Rundschau» bekannt, dass er ein in Frankreich verurteilter Drogenhändler und verstorben sei. Der tote Zeuge erhielt im Prozess eine wichtige Rolle.

Verteidiger Linus Jaeggi warf der Staatsanwaltschaft vor, sie habe mit möglicherweise widerrechtlichen Mitteln eine erneute Befragung des Zeugen verhindert. Jaeggi erklärte theatralisch, dass die gesamten Akten zu diesem Fall «vergiftet» seien und sein Mandant schon deswegen «im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen sei.

Oberstaatsanwaltschaft wies Vorwürfe zurück

Oberstaatsanwalt Thomas Imholz geriet darob unter Druck. Das Bundesgerichtsurteil und eine mutmassliche Befangenheit eines Polizisten hatten bereits zuvor das Ansehen seiner Behörde ramponiert.

Imholz erklärte in seinem selbstbewussten Plädoyer vor dem Obergericht, dass 2012 beim Prozess vor dem Landgericht der Aufenthaltsort des Gastes allen bekannt gewesen sei. Er machte geltend, dass es nicht seine Aufgabe gewesen sei, den Zeugen zu finden, weil das Verfahren von den Gerichten geleitet worden sei.

Komplotttheorie neu interpretiert

Noch eine andere Geschichte der «Rundschau» prägte den Prozess. Der verurteilte Auftragsschütze hatte gegenüber der Sendung erklärt, dass die Gattin des Barbetreibers den Mordanschlag inszeniert habe, um den Mann hinter Gitter zu bringen. Geschossen habe eine weitere Person.

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Fall Walker: Auftragsschütze packt aus
Aus Rundschau vom 07.01.2015.
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Verteidiger Jaeggi sagte, die Mordkomplotttheorie löse zahlreiche Widersprüche auf, die die Auftragsmordtheorie der Staatsanwaltschaft habe. Immer wieder versuchte er, die Darstellung der Angeschossenen als unlogisch darzustellen.

Eine Befragung des Auftragsschützen vor Gericht brachte keine Klarheit. Der Kroate beantwortete kaum eine Frage und empfahl dem Gericht, die «Rundschau»-Sendung im Internet anzusehen.

Weitere Personen wurden zu einem möglichen Mordkomplott befragt. Eine Staatsanwältin aus Obwalden, die sich gegenüber der «Rundschau» verlautbart hatte, brachte dessen Bruder als möglichen Täter ins Spiel. Ein Ballistiker, der das fingierte Attentat zunächst zu bestärken schien, rückte es bei einer zweiten Befragung in den Hintergrund.

Ein Brief wendete das Blatt

Am letzten Prozesstag sah die Staatsanwaltschaft die Komplotttheorie als erledigt an, dies dank eines Briefes des Auftragsschützen an die «Rundschau». Der Brief war im Kanton Luzern beschlagnahmt worden und erst am Mittwoch in die Gerichtsakten aufgenommen worden. Der im Brief genannte Name verweist auf eine Person, die als Schütze gar nicht in Frage kommt.

Für den Urner Oberstaatsanwalt Thomas Imholz beweist der Brief, dass die «Rundschau» Teil der Verteidigungsstrategie gewesen sei. Die SRF-Sendung wies die Kritik in einer Mitteilung zurück. Sie habe nie Schuldzuweisungen gemacht, sondern nur Zweifel an der Theorie der Staatsanwaltschaft thematisiert.

Die Stellungnahme der «Rundschau» im Wortlaut

«Vorwürfe der Einflussnahme auf das Gericht weist die ‹Rundschau› dezidiert zurück. Der für den Auftragsmord-Versuch verurteilte Sasa Sindelic rückte gegenüber der ‹Rundschau› nur häppchenweise mit der neuen Tatversion heraus. Darum hat ihn die ‹Rundschau› mehrmals interviewt. Das jetzt diskutierte Schriftstück belegt eben gerade, dass die ‹Rundschau› auch die Aussagen von Sindelic kritisch hinterfragt und nochmals bei ihm nachgehakt hat. Selbstverständlich haben wir die Staatsanwaltschaft und auch den Verteidiger von Ignaz Walker immer wieder mit den Recherche-Ergebnissen konfrontiert. Die ‹Rundschau› hat nie Schuldzuweisungen an bestimmte Personen gemacht, sondern lediglich Zweifel an der Theorie der Staatsanwaltschaft thematisiert.»

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