Die Parteien im Kanton Schwyz müssen künftig vor jeder Wahl und Abstimmung ihr Kampagnen-Budget bekannt geben. Nach dem Urnengang haben sie eine Schlussrechnung vorzulegen. Wer für ein Amt kandidiert – egal ob auf Ebene Kanton, Bezirk, oder Gemeinde – muss vor der Wahl seine Mandate angeben bei Firmen oder Verbänden.
Diese ganzen Angaben zu sammeln, sei schon ziemlich aufwändig, sagt der zuständige Regierungsrat André Rüegsegger. «Wir möchten das so einfach wie möglich gestalten und planen deshalb, ein IT-System anzuschaffen», so Rüegsegger auf Anfrage von Radio SRF.
Dort könnten Parteien und Kandidierende ihre Angaben direkt machen. Das neue System würde den Kanton Schwyz bis zu 200'000 Franken kosten.
Busse bei fehlenden Angaben
Die Kontrolle der Angaben würde dann je nach Wahl oder Abstimmung der Kanton, die Bezirke oder die Gemeinden übernehmen. Man müsse da realistisch bleiben: «Wenn ein Kandidat Interessenbindungen verschweigt, weiss das das Kontrollorgan nicht», sagt Rüegsegger. Man setze hier auch auf die Kontrolle, die die Öffentlichkeit wahrnimmt durch die Einsicht in die Angaben.
Wer keine oder unvollständige Angaben macht über Mandate oder die Kampagnenfinanzierung muss mit einer Busse rechnen von bis zu 10'000 Franken.
Sportlicher Fahrplan
Das neue Transparenzgesetz wäre im Kanton Schwyz auch das Ende der so genannten «wilden Kandidaten», die ohne Partei im Rücken im letzten Moment bei der Wahl mitmachen.
Bislang gab es mit Ausnahme der Kantonsratswahlen bei den Majorzwahlen kein zwingendes Anmeldeverfahren, so dass man auch kurz vor dem Urnengang noch neue Kandidaten oder Listen einbringen konnte. Deren Überprüfung wäre gemäss Regierungsrat kaum möglich. Deshalb soll eine zwingende Anmeldefrist eingeführt werden.
Bei der Umsetzung der Transparenz-Initiative will die Schwyzer Regierung Tempo machen. Bereits bei den Gesamterneuerungswahlen im Frühling 2020 sollen die neuen Regelungen gelten. Zuerst geht die Vorlage jedoch ins Schwyzer Kantonsparlament.