Ein Bericht der Kommission Aufsicht Bildung und Gesundheit (AGB) des Zürcher Kantonsrats belastet Bildungsdirektorin Regine Aeppli schwer.
Sie soll die Entlassung von Christoph Mörgeli – dem damaligen Kurator des Medizinhistorischen Museums – faktisch angeordnet und damit ihre Kompetenzen als Uniratspräsidentin überschritten haben. Nun nimmt Aeppli öffentlich Stellung zu den Vorwürfen.
«Ich habe schon in der Kommission erklärt, wie sich die Sache zugetragen hat, und ich werde es auch heute wieder sagen: Ich weise den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung ganz klar zurück», sagt Aeppli im Gespräch mit SRF.
Sie sei sich jederzeit bewusst gewesen, dass Personalangelegenheiten der Universität nicht in der Kompentenz der Uniratspräsidentin liegen. «Ich ging davon aus, dass dies auch dem Rektor voll bewusst war. Und selbst wenn es das nicht war, so hätte ihn spätestens sein Rechtsdienst darauf hinweisen müssen.» Rektor Andreas Fischer sei frei in seinem Handeln gewesen.
«Es war auch von der Kündigung die Rede»
Das betreffende Gespräch habe in der Woche vor der zweiten Mitarbeiterbeurteilung Mörgelis stattgefunden – als «medial schon alles drunter und drüber ging».
«Ich habe gesagt, wir sollten eine Auslegeordnung machen, wie diese Woche bestritten werden soll», erklärt Aeppli. «Wir haben verschiedene Handlungsoptionen geprüft – unter anderem war auch von einer Kündigung die Rede. Wir haben das Personalgesetz zusammen angeschaut. Denn es war ja auch noch eine Mitarbeiterin des Rechtsdiensts anwesend. Ich habe einfach gesagt, es sei jetzt entschiedenes Handeln angesagt.»
«Von ‹fristlos› war nie die Rede»
Hat der Rektor die Bildungsdirektorin falsch verstanden? Er sprach gegenüber der Kommission von einer angeordneten Kündigung. Dabei sei auch das Wort «fristlos» gefallen.
Von einer «fristlosen» Kündigung sei jedoch nie die Rede gewesen, sagt Aeppli. Der Rektor habe der Unileitung mitgeteilt, er werde die Kündung aussprechen. Später habe er auch dem Universitätsrat gesagt, die Kündigung in eigener Verantwortung veranlasst zu haben.
Über einen sofortigen Rücktritt ihrerseits sagt Aeppli: «Ich sehe nicht, warum ich das tun sollte.» Sie hätte ja ihren Rücktritt auf Ende dieser Amtsdauer erklärt – und bis dann noch einige Vorhaben zu bewältigen. Zu den Wahlen 2015 tritt sie nicht mehr an.
In der Medienkonferenz betonte Aeppli, die einseitige Darstellung im Bericht verunmögliche eine umfassende Bewertung der Vorkommnisse. Ein laufendes
personalrechtliches Verfahren an der Universität sei durch eine Indiskretion gestört worden, was zu einem grossen medialen Interesse geführt habe.
Diese Situation sei für alle Beteiligten an der Universität, in der Universitätsleitung und im Universitätsrat eine grosse Herausforderung gewesen. Die ABG messe dem Ursprung dieser Auseinandersetzung zu wenig Bedeutung bei.