Iris Ritzmann soll einem Journalisten des «Tages-Anzeigers» irgendwann zwischen Mai und September 2012 zwei vertrauliche Berichte ausgehändigt haben. In den Berichten wurde die Arbeit des damaligen Kurators des medizinhistorischen Museums, Christoph Mörgeli, kritisiert.
Ritzmann betonte von Anfang an, mit ihren Informationen die Berichterstattung über den später entlassenen Mörgeli weder initiiert noch verschärft zu haben. Sie habe nur Fehlinformationen korrigieren wollen, um Schaden von der Universität abzuwenden.
Unter Verdacht geriet die Titularprofessorin, weil die Uni den Ermittlern grosszügig E-Mail- und Telefondaten der Studenten und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt hatte. Für diese Herausgabe wurde die Uni mittlerweile vom kantonalen Datenschützer gerügt.
Eine Nacht im Gefängnis
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Ritzmann und ihr Mann Eberhard Wolff wurden verhaftet und mussten beide eine Nacht im Gefängnis verbringen. Das Verfahren gegen den Ehemann, ebenfalls Mitarbeiter des Instituts, wurde inzwischen eingestellt. Wolff reichte aber eine Beschwerde gegen den Staatsanwalt ein, weil dieser bei den Ermittlungen gegen strafrechtliche Bestimmungen verstossen habe.
Der Staatsanwalt fordert, dass die 52-jährige Iris Ritzmann wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt wird. Die genauen Strafanträge will er erst während des Prozesses bekannt geben. Der mögliche Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.