Die Untersuchungshaft für den als «Carlos» bekannt gewordenen Mann ist wegen Wiederholungsgefahr und dringendem Tatverdacht zu Recht um drei Monate verlängert worden. Dagegen hat sich der 19-Jährige mit einer Beschwerde gewehrt, die das Bundesgericht nun in letzter Instanz abgewiesen hat.
Aggressionen nicht im Griff
Das Gericht sieht keine mildere Massnahme, um die Wiederholungsgefahr zu bannen. «Nach wie vor kann der Beschwerdeführer seine Aggressionen offenbar nicht im Zaum halten und ist bereit, aus nichtigem Anlass Gewalt anzuwenden», schreibt es in seinem Entscheid. Wie schon das Zürcher Obergericht, sieht auch das Bundesgericht eine grosse Gefahr, dass «Carlos» in Freiheit wieder gewalttätig werden könne und hält deshalb die Verlängerung der U-Haft für gerechtfertigt.
Risikobeurteilung hat nicht zu lange gedauert
«Carlos» hatte sich auch beschwert, es dauere zu lange, bis ein Gutachten zu seiner Gefährlichkeit erstellt sei. Doch auch diese Beschwerde hält das Bundesgericht für unbegründet. Ein Zeitbedarf von vier Monate für eine solche Risikobeurteilung möge zwar als etwas lang erscheinen, hält das Gericht fest. Es sei jedoch zu beachten, dass der Fall offensichtlich komplex sei.
Insbesondere die Frage, ob und durch welche Massnahmen die unberechenbare Aggressivität des Beschwerdeführers nachhaltig gedämpft werden könne, verlange dem Gutachter wohl einigen Aufwand ab.
U-Haft nach Drohung mit Messer im Herbst
«Carlos» wurde im Oktober 2014 verhaftet, weil er an der Langstrasse einen Mann mit einem Klappmesser bedroht haben soll. Er versuchte damals vor der Polizei zu flüchten, was misslang. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis eröffnete darauf hin eine Strafuntersuchung gegen ihn wegen Drohung und Hinderung einer Amtshandlung.
Schon vor diesem Vorfall führte die gleiche Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen «Carlos», weil er im Massnahmenzentrum Uitikon Zellen demoliert und einen Sachschaden von mehreren Tausend Franken verursacht haben soll.
Anklage wegen Drohung und Sachbeschädigung
Diese Strafuntersuchung ist inzwischen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen «Carlos» wegen Drohung und Sachbeschädigung Anklage erhoben. Sie beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Diese soll zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden. Wann «Carlos» vor Gericht erscheinen muss, ist noch offen.
Für den Beschuldigten hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Sicherheitshaft verfügt. Doch auch dagegen wehrt sich «Carlos» mit einer Beschwerde. Über diese will das Zürcher Obergericht noch in dieser Woche entscheiden.
Ellenlanges Strafregister
Der junge Mann war schon als Minderjähriger immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Unter anderem hatte er einen Mann mit zwei Messerstichen in den Rücken lebensgefährlich verletzt. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die aufgeschoben wurde zugunsten einer Unterbringung, wie sie das Jugendstrafgesetz vorsieht. Die Art des Vollzugs und die Kosten dafür warfen nach einem Beitrag im Fernsehen SRF in den Medien hohe Wellen und führten auch zu hitzigen Disskussionen in der Politik.
(Urteil 1B_95/2015 vom 14.04.2015)