Der Bundesrat gibt nicht auf: Er will, dass der Militärflugplatz Dübendorf weiterhin für die Zivilfliegerei genutzt wird. Dazu hat er am Mittwoch einen ersten handfesten Entscheid gefällt und die notwendige Änderung des Sachplans Militär und des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt genehmigt. Dabei hat der Bund auch entschieden, dass ein Teil des Flughafenareals für den Innovationspark reserviert ist.
Damit wird die Umnutzung des jetzigen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld ermöglicht.
Weshalb der Bund an der Zivilfliegerei festhält, habe mit den Kapazitäten zu tun, erklärt Nicole Räz vom Bundesamt für Zivilluftfahrt «Neue Flugplätze sind in der Schweiz kaum mehr realisierbar, deshalb ist es aus Sicht des Bundes sinnvoll, ehemalige Militärflugplätze zu erhalten und nach Möglichkeit der Zivilluftfahrt zur Verfügung zu stellen.»
In erster Linie soll das zivile Flugfeld dem Geschäftsreiseverkehr dienen und für Werkflüge sowie Sport- und Freizeitflüge offen stehen. Ebenfalls eingeplant bleiben weiterhin eine Helikopter-Basis für Rettungsflüge und Flüge der Kantonspolizei. Was der Bund jedoch ausschliesst sind fliegerische Grundschulungen sowie regelmässiger Linien- und Charterverkehr.
Vorgeschichte
Kritik ohne Wirkung
Diese Pläne des Bundes widersprechen den Wünschen des Kantons Zürich und der Standortgemeinden. Diese haben dem Bund ein alternatives Projekt mit einem historischen Flugplatz mit Werkflügen vorgeschlagen. Dazu schreibt der Bund nur so viel: «Der Bund hat von der Absicht des Kantons Zürich Kenntnis genommen». In diesem Fall habe man das Gesamtinteresse höher gewichtet, erklärte eine Sprecherin des Bundesamtes für Zivilluftfahrt auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Die Zürcher Regierung nimmt diesen «Zwischenschritt» zur Kenntnis, wie sie in einem Communiqué schreibt. Bis Ende Jahr wolle man mit den Direktbetroffenen eine neue Lagebeurteilung vornehmen.