Der Zürcher Kantonsrat wollte am Montag nicht mehr über die Kulturland-Initiative diskutieren. Man habe die Anliegen der Initiative gebührend im neuen Richtplan berücksichtigt, argumentierte die bürgerliche Mehrheit und hat die Kulturlandinitiative damit beerdigt (siehe Artikel oben rechts).
Die Grünen Initianten wollen sich dagegen mit einer Stimmrechtsbeschwerde vor Bundesgericht wehren.
Gute Chancen in Lausanne
Eine solche Beschwerde habe sehr gute Chancen, sagt Professor Alain Griffel von der Universität Zürich. Der Staatsrechtsexperte sieht im Kantonsratsentscheid «eine krasse Verletzung der politischen Rechte der Stimmbevölkerung», wie er im Interview mit dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagt. Begründung: Laut neuem Richtplan könnten mehr Flächen überbaut werden als von der Kulturlandinitiative erlaubt.