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Zürich Schaffhausen Fast-Unfall am Flughafen Zürich: Ein Fehler im System?

Im März 2011 erteilte ein Fluglotse zwei Flugzeugen die Starterlaubnis, auf Pisten, die sich kreuzten. Die Flugzeuge kamen sich zu nahe. Der Fluglotse muss sich deshalb vor Gericht verantworten. Am zweiten Prozesstag drehte sich alles um die Frage, ob der Fehler beim Fluglotsen oder im System liegt.

Bereits im Dezember 2014 begann der Prozess gegen den Mitarbeiter der Flugsicherung Skyguide. Der Vorwurf: fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs. Am Flughafen Zürich waren sich im März 2011 zwei startende Flugzeuge mit insgesamt mehr als 260 Menschen an Bord zu nahe gekommen. Zu Schaden kam niemand.

Wegen eines ungenügenden Gutachtens wurde der Prozess vor mehr als einem Jahr unterbrochen. Am Donnerstag wurde er in Bülach wieder aufgenommen.

Bauernopfer oder zu wenig sorgfältig?

Für den Staatsanwalt ist klar, dass der Fluglotse seine Sorgfaltspflicht missachtet habe. Es handle sich zwar um eine Fahrlässigkeit, sagte er in seinem Plädoyer. Es sei jedoch eine zu grosse Anzahl von Menschen gefährdet gewesen. Er verlangte deshalb eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken.

Der Verteidiger hingegen warnte davor, seinen Mandanten zum «Bauernopfer» zu machen. Der Fluglotse sei «über die Tücken des Systems gestolpert». Das damalige Sicherheitssystem sei ungenügend gewesen. Dies sei heute anders. Der Verteidiger forderte deshalb einen Freispruch.

Beim Prozess gegen den Skyguide-Mitarbeiter geht es um mehr als nur um den konkreten Vorfall vom März 2011. Für Skyguide gehe es um die Fehlermeldekultur, sagte ihr Sprecher Vladi Barrosa zur Nachrichtenagentur sda. Bei einer Verurteilung riskiere man, dass Fehler und Irrtümer, aus denen man lernen könne, aus Angst vor Strafe nicht mehr gemeldet würden.

Das Urteil wird erst in ein paar Monaten erwartet.

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