Eine Aufseherin verliebt sich in einen Häftling und verhilft ihm zu einer spektakulären Flucht. So geschehen Anfang Februar im Gefängnis Limmattal in Dietikon. Am Karfreitag wird das Paar in Italien gefasst.
Konsequenzen hat der Ausbruch nun aber weder für die Amtsführung des Amts für Justizvollzug noch für die Anstaltsleitung des Gefängnisses. Es liege keine Pflichtverletzung vor. «Damit fehlt die Grundlage für personalrechtliche oder disziplinarische Massnahmen», schreibt der Zürcher Regierungsrat in seiner Antwort auf zwei SVP-Anfragen aus dem Kantonsrat.
Ausbrecher: Mehrere Massnahmen möglich
Dies im Gegensatz zum 27-jährigen Ausbrecher, dem Disziplinarmassnahmen drohen. So können ihm beispielsweise Vollzugserleichterungen - wie Halbgefangenschaft oder Urlaube - gestrichen oder die vorzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe verweigert werden. Gegen seine Freundin und ehemalige Aufseherin läuft ein Strafverfahren. Ihr drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. In einer ersten Befragung durch die Staatsanwaltschaft zeigte sich die 32-jährige Frau geständig. Sie habe aus Liebe gehandelt.
Neues Sicherheits- und Warnsystem
Der Ausbruch aus dem Limmattaler Gefängnis löste einige Veränderungen im Sicherheitssystem der Zürcher Gefängnisse aus. In allen Gefängnisbetrieben würden jetzt zusätzliche technische Massnahmen ergriffen, heisst es in der Regierungsratsantwort. Dies vor allem im Bereich der Sicherheitsanlagen. Details gibt der Regierungsrat aus Sicherheitsgründen nicht bekannt.
Zudem sollen künftig alle Gefängnisse über einen Nachtdienst verfügen, bei dem eine Person wach ist und eine weitere schläft. Muss eine Zellentür geöffnet werden, «muss in jedem Fall die Polizei beigezogen werden». Beim Öffnen solle stets ein Alarm bei der Kantonspolizei losgehen. Auch die Personalrekrutierung für Aufseherinnen und Aufseher werde allgemein überprüft und «die Abläufe soweit notwendig und sinnvoll verbessert».
In 40 Jahren nichts Vergleichbares
Der Regierungsrat betont auch, dass es in den vergangenen rund 40 Jahren keinen vergleichbaren Fall gegeben habe. Bei der Gefangenenbefreiung handle es sich um einen Einzelfall. Dieser sei für sich genommen nicht dazu geeignet, ein seit Jahrzehnten bewährtes und an sich gut funktionierendes Sicherheitssystem grundsätzlich infrage zu stellen und grundlegend umzubauen. Jedoch: «Der Mensch bleibt ein Risikofaktor im System.»