In der Stadt Zürich eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist keine leichte Aufgabe. Umso weniger für Leute mit geringem Einkommen oder Menschen, die Sozialhilfe beziehen.
Wie diese Woche nach einer Razzia in drei Liegenschaften im Kreis 4 öffentlich wurde, gibt es zudem Vermieter, welche sich die Wohnungsnot zunutze machen und mutmasslich die Not dieser Leute ausnutzen, um damit Geld verdienen. Sie vermieten Zimmer und Wohnungen exakt zu den Maximalansätzen, welche die Sozialhilfe bezahlt.
Gegen dieses Geschäftsmodell ermittelt nun also die Staatsanwaltschaft, die vier Verdächtigen sitzen in Untersuchungshaft. Doch es bleibt die Frage: Wo hat es denn in der Stadt Zürich mit ihren horrenden Mietpreisen noch Platz für Leute mit wenig finanziellen Mitteln?
Streit um fixe Quote
Bei den Genossenschaften, findet die FDP-Gemeinderätin Ursula Uttinger. Sie plädiert dafür, dass Genossenschaften, die von der Stadt Land im Baurecht erhalten, fünf Prozent der Wohnungen für sozial benachteiligte Personen reservieren. Sie hat einen so lautenden Vorstoss im Stadtparlament eingereicht.
Bei den Genossenschaften kommt die Idee einer fixen Quote nicht gut an. Barbara Thalmann vom Verband der Zürcher Wohnbaugenossenschaften gibt zu bedenken, dass die verschiedenen Genossenschaften ganz unterschiedliche Ausgangslagen hätten.
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Man solle diese Idee diskutieren. Denn Genossenschaften seien durchaus bereit, genau für diese Bevölkerungsschicht Wohnraum anzubieten. «Doch jede Genossenschaft ist wieder anders. Deshalb muss man genau anschauen, welche Siedlung was leisten kann», sagt Barbara Thalmann.
Es gibt bereits Vorschriften
Neben den Genossenschaften unternehme auch die Stadt Zürich einiges, damit die sozial Schwächeren eine Wohnung finden, sagt Michael Rüegg vom Sozialdepartement.
Es existieren bereits heute Vorschriften für Genossenschaften. Und auch ein Teil der städtischen Wohnungen sei für Sozialhilfe- oder IV-Bezüger reserviert, so Rüegg: «Bei den städtischen Liegenschaften sind das zurzeit rund 10 Prozent. Und bei den Genossenschaften können etwa 1 Prozent der Wohnungen als Notwohnungen benutzt werden.» Diese Wohnungen können kurzfristig angemietet werden für Notfälle, beispielsweise für Familien, die von Obdachlosigkeit bedroht sind.