Das juristische Gutachten des ehemaligen Obergerichtspräsidenten David Werner stellt fest: Im Fall KBA Hard gab es keine grobfahrlässigen Dienstpflichtverletzungen.
Zwar habe die Stadt Fehler gemacht, der Bau einer Prototypenanlage sei ein Risiko gewesen, heisst es im Gutachten weiter. Ausserdem hätten die Verantwortlichen schneller handeln müssen, als klar wurde, wie viel teurer die Anlage zu stehen kommt.
Auch der Planer ist fein raus
Einen «Schuldigen» kann das Gutachten jedoch nicht ausmachen. «Die Fehler sind an sich nicht zu beschönigen, aber diese erreichen den Grad eines Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit nicht», sagt David Werner gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Dies wäre aber die Voraussetzung für eine Haftung. Laut Werner dürfte es sogar schwierig sein, den Planer der KBA Hard zur Verantwortung zu ziehen. Dies, weil während des Baus versucht wurde, Planungsfehler zu beheben.
Von Anfang an der Wurm drin
Die Chronologie zum KBA-Debakel
Der zuständige Stadtrat Raphael Rohner will das Urteil nicht werten. «Mich beruhigt es, dass sich die Empfehlungen von Dr. David Werner mit den Massnahmen der Stadt decken.» Im Februar 2013 hatte der Schaffhauser Stadtrat die Notbremse gezogen. Da waren die Kosten schon länger aus dem Ruder gelaufen. Die Investitionen wurden gestoppt, ein Expertenbericht in Auftrag gegeben. Dieser kam zum Schluss, dass die Anlage nie erfolgreich betrieben werden könne. Die Stadt beschloss deshalb eine «teilweise strategische Neuausrichtung».
Wie viele Millionen noch in die Anlage gesteckt werden müssen, ist zur Zeit noch offen. Ein technisches Gutachten soll Anfang April diese Frage klären.