Der geplante Neubau sei ein «autistischer Kunsttresor» und ein «städtebaulicher Frevel», so die Haltung von Archicultura, der Stiftung für Orts- und Landschaftsbildpflege mit Sitz in Luzern. Nun ist die Stiftung aber erneut vor dem Baurekursgericht abgeblitzt. Dieses ist der Meinung, der Erweiterungsbau erfülle alle gesetzlichen Anforderungen.
Damit bestätigt das Gericht den im Mai 2013 gefällten Bauentscheid des Zürcher Stadtrats. Die Stadtregierung zeigt sich in einer ersten Stellungnahme denn auch zufrieden mit dem Urteil, weist aber daraufhin, dass durch den Rekurs ein Mehraufwand von gegen zwei Millionen Franken zu erwarten sei. Zudem sei klar, dass der Erweiterungsbau sicher nicht wie geplant 2017 eröffnet werden könne. «Der rekursbedingte Verzug von inzwischen anderthalb Jahren und die noch benötigte Zeit zur Wiederaufnahme der Arbeiten lassen derzeit keine genauere Prognose für einen Eröffnungstermin zu», schreibt das Hochbaudepartement in seiner Mitteilung.
Gerichtlicher Hürdenlauf
Weiterzug ans Verwaltungsgericht?
Zentral ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Stiftung das Urteil akzeptiert oder es ans Verwaltungsgericht weiterzieht. Dazu kann Stiftungspräsident Anthony Monn noch nichts Konkretes sagen. Nur so viel: «Wir werden das Urteil genau anschauen». Ein Weiterzug ist aber gut möglich, denn im September 2013 hat Monn auf dieselbe Frage gesagt, dass man wenn nötig bis vor Bundesgericht gegen diesen Erweiterungsbau kämpfen würde.