Unternehmen können Ausfälle wegen Kurzarbeit künftig während 18 Monaten bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Bisher war dies nur während 12 Monaten möglich. Durch die Verlängerung sollen die Unternehmen mehr Zeit bekommen, um sich an die neue Ausgangslage anzupassen und allenfalls neue Absatzmärkte zu erschliessen.
600 Anträge im Kanton Zürich
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich ist froh um diese zusätzlichen Monate. Mediensprecherin Lucie Hribal spricht von einer «richtigen und wichtigen Massnahme»: «Erstens gehen wir davon aus, dass die Frankenstärke weiter anhält. Verschiedene Unternehmen haben die Folgen der Frankenstärke auch erst nachgelagert bemerkt.»
Nach der Aufhebung der Euro-Kursuntergrenze im Januar 2015 hatte der Bundesrat beschlossen, dass Wechselkursschwankungen als Grund für Kurzarbeits-entschädigungen gelten können. Im Kanton Zürich haben letztes Jahr mehr als 600 Unternehmen mit insgesamt 6000 Angestellten Kurzarbeit beantragt, um so einen Stellenabbau zu verhindern. Im Kanton Schaffhausen wurden Anträge von 45 Betrieben gestellt.
Auch 2008 hatte der Bundesrat mit Kurzarbeitsentschädigungen auf den starken Franken reagiert. Damals verlängerte er die maximale Bezugsdauer sogar auf 24 Monate.