Der Bundesrat trägt der anhaltenden Frankenstärke Rechnung und verlängert die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung für Unternehmen von zwölf auf achtzehn Monate. Aktuell können Schweizer Unternehmen während zweier Jahre maximal 12 Monate Kurzarbeit beantragen – künftig sind bis zu 18 Monate Kurzarbeit möglich. Bereits Ende November informierte Wirtschaftsminister Johann Schneider Ammann, dass er die Kurzarbeit ausdehnen will.
Ziel: Arbeitsplätze erhalten
Mit der Verlängerung der Bezugsdauer will der Bundesrat den von der Frankenstärke betroffenen Unternehmen mehr Zeit gewähren, sich an die schwierige Ausgangslage anzupassen, allenfalls neue Absatzmärkte zu erschliessen und Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten.
Der Bundesrat beschloss nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses Ende Januar 2015 die Einführung der Kurzarbeit für zwölf Monate. Bis Ende Oktober letzten Jahres waren rund 5300 Beschäftigte in knapp 400 Firmen von Kurzarbeit betroffen. Bereits 2011 hatte der Bundesrat die damals als Folge des starken Frankens ergriffene Massnahme auf 18 Monate verlängert. Die aktuelle Regelung tritt am 1. Februar 2016 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2017.