Die Crédit Suisse hofft, dass sie die Busse von 2,5 Milliarden Franken nicht versteuern muss. «Aufgrund der momentanen Praxis des kantonalen Steueramtes Zürich sind Bussen steuerlich nicht abzugsfähig, während andere Elemente wie die Gewinnabschöpfung steuerlich abzugsfähig sind», schreibt die CS auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Gemäss dieser Praxis rechnet die CS damit, dass sie rund 800 Millionen Dollar abziehen kann.
Ähnlicher Fall in Zürich vor Gericht
Vollständig geklärt ist die Frage nach dem Steuerabzug aber nicht. Zur Zeit läuft nämlich im Kanton Zürich ein Rechtsstreit: Eine Zürcher Firma will eine Kartellbusse der EU von den Steuern abziehen und hat dabei vom Steuerrekursgericht Recht erhalten. Der Kanton hat den Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen.
Roger Keller, Sprecher der Zürcher Finanzdirektion sagt zwar: «Man kann die zwei Fälle nicht vergleichen. Eine allgemeine Aussage ist nicht möglich.» Dennoch dürfte das Urteil im Kartell-Fall für etwas mehr Klarheit sorgen.
Einheitliches Gesetz für die ganze Schweiz
Um die Unklarheit vollständig aus der Welt zu schaffen, strebt Finanzministerin Evelyn Widmer-Schlumpf eine nationale Lösung an: «Wir machen nun eine Auslegeordnung und möchten dann eine einheitliche Lösung für die ganze Schweiz.» Etwas konkretere Vorstellungen haben die linken Parteien: Sie haben bereits Vorstösse lanciert, um zu verhindern, dass Bussen in Zukunft abgezogen werden dürfen. Für den Fall CS dürften diese allfälligen neuen Regeln allerdings zu spät kommen.