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Zürich Schaffhausen Theater statt Kirche?

Die reformierten Kirchgemeinden sollen frei über ihre Liegenschaften verfügen können. Damit dies möglich wird, will die Zürcher Regierung das Gesetz ändern und den Kirchen mehr Autonomie geben.

Die reformierte Zürcher Landeskirche will mit einer grossen Strukturreform ihre Kirchgemeinden neu gliedern. Unter anderem ist die Schaffung einer einzigen grossen Kirchgemeinde in der Stadt Zürich geplant.

Dann wären Kirchgemeindeversammlungen «nicht mehr repräsentativ und nicht praktikabel», schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung. Daher sollen die Kirchgemeinden Parlamente schaffen können.

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Mehr Freiheit für Kirchen (22.9.2016)
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Kirchgemeindehäuser verkaufen?

Auch zur Umnutzung kirchlicher Liegenschaften wie Pfarrhäuser oder Kirchen sind Änderungen geplant. Der Kanton hat seit 1964 schrittweise fast alle kirchlichen Liegenschaften, die früher in seinem Besitz waren, an die Kirchgemeinden abgetreten. Damals wurde festgeschrieben, dass die Liegenschaften weiterhin für kirchliche Zwecke benutzt werden müssen. Diese Zweckbindung soll neu auf 20 Jahre beschränkt werden.

Wenn die Kirche oder das Pfarrhaus nach Vermietung oder Verkauf weiterhin gemeinnützig genutzt wird, will der Kanton in Zukunft auf eine Beteiligung an den Einnahmen verzichten.

Wichtiger Schritt

Die Neuerungen seien wichtig für die Zukunft der reformierten Kirche, sagt Kirchenratspräsident Michel Müller: «Der Mitgliederschwund erfordert Massnahmen. Nun können wir die anstehenden Aufgaben noch besser anpacken als bisher.»

Der Zürcher Kantonsrat muss die Änderung des Kirchengesetzes noch absegnen.

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