Flavio Papaleo aus Uster leidet an Epilepsie und hat zahlreiche Operationen hinter sich. Wegen seiner Krankheit kann er nur noch eingeschränkt arbeiten. Ein Fall für die IV war Papleo aber trotzdem lange Zeit nicht. Er sei zwar zu krank, um zu arbeiten, aber zu gesund für eine IV-Rente, wurde ihm beschieden.
Darum blieb dem 29-Jährigen vor fünf Jahren nur noch der Gang zum Sozialamt Uster. Dieses unterstützt ihn seither monatlich mit knapp 1000 Franken; Miete und Krankenkasse muss er nicht selber bezahlen. Mit dem Geld macht Papaleo keine grossen Sprünge. Er gibt es mehrheitlich für Essen und Trinken aus. Trotzdem plagen ihn Gewissensbisse: «Ich schäme mich, dass ich auf Kosten der Gemeinde leben muss», sagt er.
Nun sieht Flavio Papaleo aber ein Licht am Ende des Tunnels: Seit kurzem bekommt er – nach vielem Hin und Her – eine IV-Rente. Besonders freut es ihn, dass er zudem den Zuschlag für eine 50-Prozent-Stelle in einer geschützten Werkstatt in Wetzikon erhalten hat. «Das gibt mir eine Tagesstruktur, das ist schön.»
Zwei Drittel mit gesundheitlichen Problemen
Flavio Papaleos Leidensgeschichte ist typisch: Eine Studie der Städteinitiative Sozialpolitik und der Berner Fachhochschule belegt, dass knapp zwei Drittel der Langzeitbeziehenden in der Sozialhilfe nachweisbar unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Sie sind – wie Flavio Papaleo – oft zu krank, um im Arbeitsmarkt zu bestehen, und haben dennoch meist keinen Anspruch auf eine IV-Rente.