Auslöser für die neuen Regeln waren die unwürdigen Zustände auf dem Strassenstrich am Zürcher Sihlquai. Sie machten über Zürich hinaus Schlagzeilen. Der Stadtrat reagierte, richtete in Zürich Altstetten einen Strichplatz ein und erliess die neue Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO). Auf Anfang 2013 wurden die neuen Regeln in Kraft gesetzt. Mitte 2013 wurde der Strassenstrich am Sihlquai geschlossen.
Mehr Lebensqualität – weniger Gewalt
Der Stadtrat wollte damit die Situation sowohl für die Bevölkerung, als auch für die Prostituierten verbessern. Diese Zeile habe man weitgehend erreicht, schreibt der Stadtrat in seiner Bilanz. Die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung habe massiv verbessert werden können. Und auch der Schutz der Prostituierten vor Gewalt sei verbessert worden.
Dem stimmen auch die Fachstellen zu. Sie kritisieren aber die Folgen der neuen Regeln für die Betreiberinnen von Kleinstsalons. Diese hätten nach dem Willen des Zürcher Gemeindrates geschützt werden können. Das sei aber nicht der Fall.
In die Illegalität gerutscht
Die neuen Regeln verbieten Sexsalons in Gebieten mit einem Wohnanteil über 50 Prozent. Viele kleine Salons – vor allem rund um die Langstrasse – seien deswegen illegal geworden, klagt zum Beispiel Regula Rother von der Züricher Stadtmission, die sich um Prostituierte kümmert, gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Das mache keinen Sinn, moniert sie, denn gerade in den Kleinstsalons seien die Frauen am wenigsten abhängig von einem Betreiber – sprich Zuhälter.
SP-Gemeinderätin Simon Brander, die vom Stadtrat den Bericht verlangt hatte, will das Thema deshalb wieder aufs Tapet bringen. Und zwar im Rahmen der Debatte um die neue Bau- und Zonenordnung. Ihr Vorschlag: Je nach Quartier sollen unterschiedliche Vorschriften für Kleinstsalons gelten.