Aktuell warten fast 1500 Personen in der Schweiz auf ein Spenderorgan – zum Teil jahrelang. Für sie ist es teilweise eine Frage von Leben und Tod. Immer wieder sterben Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten haben. Denn im Vergleich mit dem Ausland ist die Organspenderquote in der Schweiz tief. Jährlich werden hierzulande rund 500 Organe transplantiert.
Bisher: erweiterte Zustimmungslösung
Mit einem Systemwechsel wollen Bundesrat und Parlamentsmehrheit erreichen, dass mehr Organe gespendet werden. Bisher gilt: Es können nur jenen Personen Organe entnommen werden, die vor ihrem Tod einer Organspende explizit zugestimmt haben oder deren Angehörige der Spende zustimmen. Dieses System nennt man die erweiterte Zustimmungslösung.
Geplant: erweiterte Widerspruchslösung
Das neue System nennt sich erweiterte Widerspruchslösung. Es funktioniert so, dass künftig jede und jeder grundsätzlich als Organspenderin oder Organspender gilt. Wer seine Organe nicht spenden will, muss dies in einer Patientenverfügung festhalten. Wenn keine Willensäusserung vorliegt, gelten Verstorbene als Spender. Die Angehörigen haben ein Vetorecht.
Umstrittene Reform
Die geplante Reform ist allerdings umstritten: Ein Komitee bekämpft sie mit dem Referendum. Die Gegnerinnen und Gegner stört, dass die Gesetzesrevision zur Organentnahme ohne die ausdrückliche Zustimmung der verstorbenen Person führen kann. Damit würde das Recht auf Unversehrtheit des Körpers verletzt, so das Argument.
Wegen des Referendums kommt es am kommenden 15. Mai zur Abstimmung über die Änderung des Transplantationsgesetzes.