Das Auto galt lange als das Symbol für Freiheit und Mobilität schlechthin. Und diese Freiheit wollte man in den 1960er-Jahren auf keinen Fall einschränken. Aber die traurige Tatsache, dass es damals weit über 1000 Verkehrstote pro Jahr gab, zwang die Schweiz schliesslich doch dazu (Peak 1971 mit fast 1800 Verkehrstoten).
Die Sendung «Antenne» bereichtete am 6. September 1968 über die Einführung von sogenannten Richtgeschwindigkeiten auf gefährlichen Streckenabschnitten ausserorts. Sie haben richtig gehört: Richtgeschwindigkeiten. Also erst Empfehlungen und noch keine verbindlichen Höchstgeschwindigkeiten.
Im Beitrag kommen auch die Autofahrerinnen und Autofahrer zu Wort. Und vielleicht wenig überraschend war die Selbsteinschätzung im Jahr 1968 auch nicht besser als heute. «Ich bin richtig gefahren, weder zu schnell noch zu langsam», sagt eine Frau. Und eine andere Autolenkerin lässt sich gar zu dieser gewagten Aussage hinreissen: «Ich habe nur für die Polizei gebremst, sonst wäre ich schneller gefahren.» Da hilft dann auch das charmante Französisch wenig.
Unfallprävention zeigt Wirkung
Neben Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden ab den 1960er-Jahren allmählich auch weitere präventive Massnahmen eingeführt, zum Beispiel 1981 die Gurtentragpflicht für Autolenker. Dass die zunehmende Unfallprävention in den folgenden Jahrzehnten ihre Wirkung nicht verfehlte, zeigt dieses Diagramm.
Wie schnell durften Autos um 1900 fahren?
Um 1900 war das Auto noch ein Luxusprodukt. Nur wenige konnten es sich leisten. Und das schnelle Gefährt verbreitete bei anderen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern grosses Unbehagen. Im Jahr 1904 wurden deshalb die Höchstgeschwindigkeiten für Autos auf innerorts 10 km/h und ausserorts 30 km/h festgelegt. 1914 wurden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 18 km/h innerorts und 40 km/h ausserorts angehoben. Die Höchstgeschwindigkeiten wurden 1932 offiziell aufgehoben.
Autoverbot im Kanton Graubünden
Übrigens: In Bergkantonen war die Autoskepsis besonders hoch. Hier gestaltete sich auch der Strassenbau schwierig. Im Kanton Graubünden waren Privatautos sogar bis 1925 verboten. Hier hat man sich für den Bau der Rhätischen Bahn so sehr verschuldet, dass man die Leute zum Bahnfahren zwingen wollte.
Geschwindigkeitsbegrenzungen ab 1959
Geschwindigkeitsbegrenzungen gab es erst ab Ende der 1950er-Jahre wieder. In den 1950er- und 1960er-Jahren führte der zunehmende Verkehr auf Schweizer Strassen zu immer mehr Unfällen. 1959 wurde innerorts die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgelegt. Später kamen allmählich Beschränkungen ausserorts und auf Autobahnen hinzu. Sie waren aber stets umstritten – das gilt bis hin zur Einführung von 30er- und 20er-Zonen in der jüngeren Vergangenheit.