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Nationalratskommission stoppt Witwenrentenreform
Aus Echo der Zeit vom 08.11.2024. Bild: Keystone/Alicia Windzio
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Rente für Hinterlassene Wie weiter bei den Witwen- und Witwerrenten?

Keine lebenslangen Renten mehr für Witwen, dafür Gleichstellung der Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Doch die nötige Reform stockt. Was denken Sie? Schreiben Sie es uns in den Kommentaren!

Worum geht es? Die Schweiz soll Witwer den Witwen gleichstellen, verlangte der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR in Strassburg in einem wegweisenden Urteil im Oktober 2022. Ein Witwer hatte geklagt, weil er seine Rente verlor, als das jüngste Kind volljährig wurde. Wäre er eine Frau, argumentierte der Witwer, hätte er Anrecht auf eine lebenslange Rente. Der EGMR gab ihm recht. Das Urteil ist rechtsverbindlich.

Frau mit Kleinkind und Kind am Fenster mit Vorhängen.
Legende: Die Mutter erhält Witwenrente bis das jüngere Kind 25 jährig wird. Dann gibt es keine Witwenrente mehr. Lebenslange Witwenrenten soll es in Zukunft nicht mehr geben, schlägt der Bundesrat vor. Keystone/Christof Schürpf

Das gilt aktuell: Witwen haben Anspruch auf eine lebenslange Rente mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder.

Neu: Die Schweiz hat eine Übergangsregelung eingerichtet, die auch Witwern mit Kindern eine lebenslange Rente gewährt. Bis die Reform vollzogen ist.

Die Reform: Der Bundesrat sieht Folgendes vor: Egal ob Mann oder Frau, verheiratet oder nicht: Die hinterbliebene Person erhält eine Rente, bis das jüngste Kind 25-jährig ist. Danach ist Schluss. Diese Rente soll neu Hinterlassenenrente heissen.

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Bundesrat will lebenslange Witwenrenten streichen
Aus Tagesschau vom 23.10.2024.
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Das passiert mit den bestehenden Witwenrenten: Geht es nach dem Bundesrat, sollen auch laufende Witwenrenten angepasst werden. Ist eine Witwe jünger als 55 und hat keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr, wird ihr, nach einer Übergangsphase von 2 Jahren, die Witwenrente gestrichen. Witwen über 55 Jahren sind von diesen Neuerungen nicht mehr betroffen.

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Sparen bei der Witwenrente nur durch Deal möglich
Aus Tagesschau vom 08.11.2024.
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Die Gleichbehandlung findet zwar Zuspruch, aber: Der Bundesrat hatte diese Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Auffallend: Die Gleichbehandlung von Witwen und Witwern findet allgemein Zuspruch. Wie diese aber vonstattengehen soll, wird diametral anders beurteilt. Zudem ist umstritten, ob auch unverheiratete Personen mit Kindern eine Hinterlassenenrente erhalten sollen.

Die mögliche Reform stockt: Eigentlich wollte der Bundesrat die Reform auf 2026 einführen. Sparpotential 350 Millionen Franken pro Jahr. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat vor ein paar Tagen die Reform vorerst gestoppt, weil diverse Vorschläge auf dem Tisch liegen, die mit der Rentenreform verknüpft sein könnten.

Das Forum auf SRF 1

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Legende: SRF

Diskutieren Sie mit diesen Gästen auf Radio SRF 1 am Donnerstag, 21. November 2024 um 10:00.

  • Regine Sauter, FDP Nationalrätin, Vizepräsidentin Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
  • Sandra Nussbaum-Stäuble, Präsidentin Verein Aurora, Informations- und Kontaktstelle für Verwitwete mit minderjährigen Kindern
  • Wie stellen Sie sich zur Witwen- und Witwerrente? Ihre Meinung ist gefragt, unten im Kommentarfeld!

    Radio SRF 1, Radiotipp, 19.11.2024, 16.40 Uhr

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