Zunahme von Hundeattacken - Braucht es Verbote oder Pflichtkurse?
Es gibt immer mehr Hunde in der Schweiz. Auch die Beissvorfälle nehmen zu. Nun wird der Ruf nach Rasseverboten und Pflichtkursen für Hundehaltende wieder lauter.
Die aktuellen Vorfälle: Im Oktober 2024 griff ein Rottweiler in der Zürcher Gemeinde Adlikon zwei spielende Kinder an. Beide wurden verletzt, eines schwer. Auf Anordnung des Veterinäramtes wurde das Tier eingeschläfert.
Beispiele von Hunden mit Gefährdungspotential
Wachsende Hundepopulation und steigende Beissvorfälle: Die Hundedichte in der Schweiz nimmt kontinuierlich zu. 2016 gab es rund 490'000 Hunde, heute sind es rund 560'000. Mit der Zunahme der Hunde steigt auch die Zahl der Hundebisse. Im Kanton Zürich nahmen die Meldungen von 660 pro Jahr auf 840 zu, auch in anderen Kantonen wurden ähnliche Zuwächse festgestellt.
Politische Forderungen: Im Kanton Zürich fordern zwei EDU-Kantonsräte, dass Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit verboten werden. Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) und verschiedene Hundeclubs sind gegen Verbote. Eine allfällige Kurspflicht für Neu-Hundehalter wird jedoch tendenziell befürwortet. Experten fordern auch, den unkontrollierten Import von Hunden aus dem Ausland genauer zu überwachen, da diese häufig Probleme verursachen.
Gesetzliche Grundlagen: Die Tierschutzverordnung schreibt unter anderem vor, dass Hunde täglich Kontakt zu Menschen haben und regelmässig ausgeführt werden müssen. Zudem sind alle Hunde in der Schweiz zu chippen. Nach einer tödlichen Attacke in Oberglatt (ZH) 2005 wurde ein nationales Hundegesetz gefordert, aber 2010 vom Nationalrat abgelehnt. Eine schweizweite Kurspflicht für Hundehaltende galt von 2008 bis 2016, dann wurde diese wieder abgeschafft. Sie kann weiterhin kantonal geregelt werden.
Die Debatte um Kurse: Viele Experten und Expertinnen fordern die Wiedereinführung einer Kurspflicht für Hundehaltende. Eine Umfrage zeigt, dass sich immer mehr Menschen für verpflichtende Kurse aussprechen, insbesondere für bestimmte Hunderassen. In der Schweiz gibt es bereits kantonale Regelungen für Kurse, mit unterschiedlichen Anforderungen je nach Kanton.
Die kantonalen Unterschiede: Die Regelungen zur Hundehaltung variieren in der Schweiz. In 13 Kantonen existieren sogenannte Rasselisten, die entweder ein vollständiges Verbot bestimmter Rassen oder eine Bewilligungspflicht vorsehen. Diese Regelungen sind je nach Kanton unterschiedlich und sorgen für Verwirrung.
Hunderassen mit Gefährdungspotential
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Obwohl die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse keinen direkten Aufschluss über die Gefährlichkeit eines Tieres gibt, können Hunde bestimmter Rassen aufgrund ihrer Körperkraft und Verhaltensmerkmale schwerwiegende Verletzungen verursachen. Solche Rasselisten wurden durch einen Bundesgerichtsentscheid vom 13. Januar 2010 als gesetzeskonform erklärt.
Kurspflicht in den Kantonen: Im Kanton Zürich gilt eine generelle Kurspflicht für Hundehaltende. Andere Kantone – darunter Wallis, Thurgau und Luzern – schreiben Kurse für Erst-Hundehalter vor. In einigen weiteren Kantonen gibt es Kurse nur für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential.
Was muss getan werden, um Hundeattacken und Bisse zu verhindern? Braucht es ein nationales Hundegesetz, das einheitliche Regelungen für die gesamte Schweiz schafft? Sollte eine Kurspflicht für alle Hundehaltende wieder eingeführt werden? Und wie wichtig ist es, den Import von Hunden aus dem Ausland besser zu kontrollieren? Diskutieren Sie mit uns im Kommentarfeld!
Gäste im Forum:
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In der Sendung «Forum» diskutiert Stefan Flury am Donnerstag zwischen 10 – 11 Uhr mit Ihnen und folgenden Gästen:
Hansueli Beer, Präsident Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG
Jan Leitz, stellvertretender Geschäftsführer EDU Kanton Zürich
Radio SRF 1, 12.11.2024, 16:40 Uhr, kamr
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Stefan Flury
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Aus 'Impact' vom 07.02.2024, 17:00 Uhr (Link zur Sendung)
Hundeattacke – Wie kommt es bis zur Einschläferung?
Impact(Link zur Sendung) vom 07.02.2024, 17:00 Uhr
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