Die aktuellen Vorfälle: Im Oktober 2024 griff ein Rottweiler in der Zürcher Gemeinde Adlikon zwei spielende Kinder an. Beide wurden verletzt, eines schwer. Auf Anordnung des Veterinäramtes wurde das Tier eingeschläfert.
Beispiele von Hunden mit Gefährdungspotential
-
Bild 1 von 9Legende: Rottweiler gehören zu den Hunderassen, die in einigen Kantonen als gefährlich eingestuft und daher teilweise verboten sind. Sie sind kräftig und wachsam, doch bei falscher Haltung können sie ein hohes Verletzungsrisiko darstellen. AP Photo/Mary Altaffer, File
-
Bild 2 von 9Legende: Der American Bully zeichnet sich durch seine muskulöse Statur aus. Trotz seines freundlichen Erscheinungsbildes ist er ein Hund, der bei falscher Erziehung zu aggressivem Verhalten neigen kann. iStock: Andrey Kanyshev
-
Bild 3 von 9Legende: Pit Bull – eine Rasse, die oft in Diskussionen über Hundebisse und Aggression auftaucht. Ihre Körperkraft und ihr Durchsetzungsvermögen machen sie zu einer Herausforderung für unerfahrene Hundehalter. iStock: Diego Thomazini
-
Bild 4 von 9Legende: American Bull Terrier – ein kräftiger Hund, der aufgrund seines Körperbaus und bei falscher Haltung als aggressiv eingestuft wird, gilt in einigen Kantonen als potenziell gefährlich. iStock: ysbrandcosijn
-
Bild 5 von 9Legende: Der American Staffordshire Terrier zeigt, wie wichtig es ist, Hunde richtig zu erziehen und zu sozialisieren. Ihre natürliche Kraft und ihr Durchsetzungsvermögen erfordern eine verantwortungsvolle Haltung. iStock-vencavolrab
-
Bild 6 von 9Legende: Der Bullterrier ist bekannt für seine markante Erscheinung und seine Anhänglichkeit. Dennoch kann er bei unkontrollierter Erziehung gefährlich eingestuft, insbesondere wenn er sich in Bedrängnis fühlt. iStock-GoDogPhoto
-
Bild 7 von 9Legende: Der American Pitbull Terrier – oft im Fokus der Debatte um gefährliche Hunde. Bekannt für seine Stärke, kann dieser Hund bei unzureichender Sozialisation oder falscher Haltung problematisches Verhalten zeigen. iStock-alekta
-
Bild 8 von 9Legende: Staffordshire Bull Terrier sind freundliche und familienorientierte Hunde, die jedoch, wie viele starke Rassen, bei falscher Erziehung zu Aggressionen neigen können. Sie erfordern einen erfahrenen Umgang. Shutterstock-Nikola Cediko
-
Bild 9 von 9Legende: Dobermänner gelten als scharfsinnig und loyal, aber aufgrund ihrer Kraft und ihres Beschützerinstinkts werden sie oft als potenziell gefährlich eingestuft. In manchen Kantonen gibt es besondere Regelungen für ihre Haltung. Colourbox/Callipso
Wachsende Hundepopulation und steigende Beissvorfälle: Die Hundedichte in der Schweiz nimmt kontinuierlich zu. 2016 gab es rund 490'000 Hunde, heute sind es rund 560'000. Mit der Zunahme der Hunde steigt auch die Zahl der Hundebisse. Im Kanton Zürich nahmen die Meldungen von 660 pro Jahr auf 840 zu, auch in anderen Kantonen wurden ähnliche Zuwächse festgestellt.
Politische Forderungen: Im Kanton Zürich fordern zwei EDU-Kantonsräte, dass Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit verboten werden. Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) und verschiedene Hundeclubs sind gegen Verbote. Eine allfällige Kurspflicht für Neu-Hundehalter wird jedoch tendenziell befürwortet. Experten fordern auch, den unkontrollierten Import von Hunden aus dem Ausland genauer zu überwachen, da diese häufig Probleme verursachen.
Gesetzliche Grundlagen: Die Tierschutzverordnung schreibt unter anderem vor, dass Hunde täglich Kontakt zu Menschen haben und regelmässig ausgeführt werden müssen. Zudem sind alle Hunde in der Schweiz zu chippen. Nach einer tödlichen Attacke in Oberglatt (ZH) 2005 wurde ein nationales Hundegesetz gefordert, aber 2010 vom Nationalrat abgelehnt. Eine schweizweite Kurspflicht für Hundehaltende galt von 2008 bis 2016, dann wurde diese wieder abgeschafft. Sie kann weiterhin kantonal geregelt werden.
Die Debatte um Kurse: Viele Experten und Expertinnen fordern die Wiedereinführung einer Kurspflicht für Hundehaltende. Eine Umfrage zeigt, dass sich immer mehr Menschen für verpflichtende Kurse aussprechen, insbesondere für bestimmte Hunderassen. In der Schweiz gibt es bereits kantonale Regelungen für Kurse, mit unterschiedlichen Anforderungen je nach Kanton.
Die kantonalen Unterschiede: Die Regelungen zur Hundehaltung variieren in der Schweiz. In 13 Kantonen existieren sogenannte Rasselisten, die entweder ein vollständiges Verbot bestimmter Rassen oder eine Bewilligungspflicht vorsehen. Diese Regelungen sind je nach Kanton unterschiedlich und sorgen für Verwirrung.
Kurspflicht in den Kantonen: Im Kanton Zürich gilt eine generelle Kurspflicht für Hundehaltende. Andere Kantone – darunter Wallis, Thurgau und Luzern – schreiben Kurse für Erst-Hundehalter vor. In einigen weiteren Kantonen gibt es Kurse nur für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential.
Was muss getan werden, um Hundeattacken und Bisse zu verhindern? Braucht es ein nationales Hundegesetz, das einheitliche Regelungen für die gesamte Schweiz schafft? Sollte eine Kurspflicht für alle Hundehaltende wieder eingeführt werden? Und wie wichtig ist es, den Import von Hunden aus dem Ausland besser zu kontrollieren? Diskutieren Sie mit uns im Kommentarfeld!