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Etiketten-Schwindel Aufruf zum Etikettenschwindel: Hero verärgert Bauern

So einfach kommen Gastronomen zur selbstgemachten Konfitüre: Einmachglas beim Grossisten kaufen, Etikett entfernen und den Kunden als hausgemacht vorsetzen. «Kassensturz» über fragwürdige Marketing-Methoden der Firma Hero und Bauern, die sich über den Etikettenschwindel ärgern.

Der Vorwurf:

Ruft Hero da zum Schummeln auf? Dieser Eindruck entsteht, wenn man das aktuelle Angebot im TopCC-Prospekt studiert: Dort preist Hero Premium-Konfitüren im Bügelglas und mit Retro-Etikette an. Und schreibt dazu: «Entfernen Sie den Anhänger und trennen Sie das Siegel vom Etikett – und schon präsentieren Sie Ihren Gästen Ihre hauseigene Konfitüre.» Eine Einladung für Hotels und Restaurants, Industriekonfitüre als hausgemacht anzubieten und sich mit fremden Federn zu schmücken.

Auch der Schweizer Bauernverband findet diese Massnahme daneben: Martin Rufer, Leiter Departement Produktion, Märkte, Ökologie, erklärt: «Wir finden diese Aktion überhaupt nicht gut. Mit genau diesen Produkten konkurrenziert Hero die Konfitüren, die effektiv selbst gemacht werden. Und das mit sehr viel Herzblut, Handarbeit und einem grossen Aufwand.» Für die Bäuerinnen und Bauern, die die Konfitüre selber herstellen, sei das sehr unschön.

Stellungnahme von Hero:

«Hero produziert einen grossen Teil ihrer Produkte für die Gastronomie, mit dem Ziel, dieser Kundengruppe die tägliche Arbeit zu erleichtern. Dazu gehören auch unsere Konfitüren, denen Sie als Gast sicher auch schon begegnet sind. Nebst unseren Portionen bieten wir die Konfitüre dem Gastronomen auch in grösseren Gebinden (Eimer und Bügelglas) an, welche der Gastronom dann vor allem auf dem Frühstücksbuffet als offen angebotenes Lebensmittel einsetzt.

«Kassensturz» sucht

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Auch 2019 sucht «Kassensturz» wieder den Etiketten-Schwindel das Jahres. Haben Sie einen Kandidaten entdeckt? Dann schreiben Sie uns !

Der Gastronom möchte dabei in der Regel auf dem Buffet keinen Logo- und Etikettenwald haben. Deshalb bieten wir beim betreffenden Produkt im Bügelglas unsere Etikette mit den gesetzlich vorgeschriebenen Deklarationen so an, dass der Gastronom sie einfach und schnell entfernen kann. Diese Art, Lebensmittel anzubieten, ist in der Grossverpflegung üblich. Das Bügelglas ist eine sehr saubere und praktische Alternative und muss nicht umgefüllt werden.

Wir haben, nebst den Ansprüchen unserer Kunden, natürlich auch die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: Die Hero Konfitüren im Bügelglas sind gemäss der Verordnung des EDI über Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) zu deklarieren. Dies ist auf dem Neckhänger korrekt gekennzeichnet.

Wir vertreiben diese Artikel auch an den Abhol-Grosshandel (wie zum Beispiel Top CC), welche wiederum diese Artikel z.B. an Gastronomen weiter verkauft. Der Gastronom seinerseits gibt den Inhalt seinen Gästen ab. Gemäss Art. 27 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände Verordnung (LGV), sowie Artikel 36 LKV handelt es sich erst dann um ein offen angebotenes Lebensmittel. Hier kann auf die Angaben in schriftlicher Form verzichtet werden beziehungsweise durch mündliche Auskunft erfolgen.

Aus Marketingsicht ist es nicht ganz optimal, dass diese Aktion im Top CC so beworben wird. Im Top CC ist die Käuferschaft eine Mischung zwischen professionellen Gastronomen und privater Kundschaft, welche diese Art der Produkteverwendung nicht kennt und auch nicht benötigt. Hier kann eine Verwirrung entstehen. Wir werden die Kommunikation / Werbung entsprechend überarbeiten.»

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