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Viel Ärger und Kosten wegen Powerbank im Fluggepäck
Aus Espresso vom 25.06.2018. Bild: Colourbox
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Batterien im Fluggepäck Viel Ärger und Kosten wegen Powerbank im Fluggepäck

Ein Paar muss in den Ferien vier Tage lang auf einen Koffer warten. Schuld ist eine Powerbank.

Viele Ferienreisende können nicht mehr auf sie verzichten: Die sogenannten Powerbanks, die Stromspeicherkästchen, die man aufladen und dann unterwegs als mobile Stromquelle für Smartphones oder Laptops benutzen kann.

Brandgefährlich

Weil sich die Geräte, wie auch andere Akkus und Ersatzbatterien, unter Umständen erhitzen und entzünden könnten, sind sie im Reisegepäck verboten. «Würde das im Frachtraum eines Flugzeuges passieren, hätte man keine Chance, noch rechtzeitig einzugreifen. Im Handgepäck könnte man das Feuer immerhin noch löschen», erklärt die Sprecherin des Flughafens Zürich, Sonja Zöchling, im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Flugpassagiere werden am Flughafen und im Internet auf die Bestimmung hingewiesen. Im Reisestress ist es aber natürlich möglich, dass man diese Bestimmungen übersieht oder nicht genau durchliest. «Unser Fehler», gibt ein «Espresso»-Hörer aus dem Kanton Luzern zu, der kürzlich mit seiner Frau von Zürich nach Gran Canaria flog. Im Reisekoffer der Frau: eine Powerbank.

So fliegen Akkus, Powerbanks und Ersatzbatterien mit

Box aufklappen Box zuklappen

Legen Sie Akkus, Powerbanks oder Ersatzbatterien nicht in das Gepäck, das Sie aufgeben möchten. Solche Geräte dürfen nur im Handgepäck transportiert werden. Allerdings sind auch dort nur Powerbanks und Ersatzbatterien bis zu einer Leistung von maximal 160 Wattstunden erlaubt (sollte bei normal grossen Geräten kein Problem sein). Akkus von E-Bikes haben oft eine höhere Leistung und können daher nicht auf Flugreisen mitgenommen werden. Batterien sind einzeln gegen Kurzschluss zu sichern (zum Beispiel die Pole abkleben). Es gibt dafür auch spezielle Boxen. Im Zweifelsfall die Airline kontaktieren.

Edelweiss verspricht eine Entschädigung…

Dass etwas nicht stimmt, merkt das Paar, als der Koffer der Frau nach der Ankunft am Reiseziel fehlt. Ihre Airline, Edelweiss, sagt, sie solle das Nötigste vor Ort kaufen und die Quittungen aufbewahren. Und verspricht: Man zahle ihr den Betrag dann zurück.

Nach vier Tagen trifft der fehlende Koffer dann endlich im Hotel ein. Darin ein Zettel der Zürcher Kantonspolizei, man habe das Gerät herausgenommen. Das Paar könne es nach der Rückkehr gegen eine Gebühr von 30 Franken wieder am Flughafen Zürich abholen.

…und macht einen Rückzieher

Edelweiss will nun nichts mehr von einer Entschädigung wissen: «Das Verschulden liegt in diesem Fall klar bei den Kunden», erklärt Mediensprecher Andreas Meier. Es habe sich herausgestellt, dass die beiden einen Fehler gemacht hätten und in diesem Fall zahle man nichts.

Nun kann aber das Paar nichts dafür, dass der Koffer erst mit so grosser Verspätung im Hotel ankam. Am Flughafen heisst es, an der Sicherheitskontrolle könne es nicht gelegen haben. Die Polizei entferne in solchen Fällen den problematischen Gegenstand und schicke das Gepäckstück gleich weiter.

Man schiebt den Schwarzen Peter der Edelweiss zu, die ihn gleich an Swissport weitergibt, jene Firma, die den Gepäckfluss durch den Flughafen managed. Dort heisst es auf Anfrage von «Espresso», man habe den Koffer einen Tag später auf die Reise schicken können, er sei dann via Madrid auf Gran Canaria angekommen. Offenbar hat es dann aber am Flughafen auf der Ferieninsel und/oder beim Transport ins Hotel weitere Verzögerungen gegeben.

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