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Bild 1 von 4. Nicht erlaubt, da zu auffällig: Bei Revolights leuchtet auch bei drehenden Rädern nur der Vorder- und der hinterteil der Speichen-LEDs. Bildquelle: revolights.com.
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Bild 2 von 4. Sind erlaubt, da orange und fest montiert: Die Winglights werden am Lenkerende aufgesteckt. Bildquelle: erfinderladen.de.
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Bild 3 von 4. Nicht erlaubt weil noch zu auffällig. Das Rücklicht mit seitlichen Laserbegrenzungslinien. Bildquelle: enjoymedia.ch.
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Bild 4 von 4. Erlaubt: Das fest installierte, orange Blinkerlicht wird durch einen Funkschalter am Lenker gesteuert. Bildquelle: enjoymedia.ch.
In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge steht geschrieben: «Die zusätzlichen Lichter dürfen nicht blenden oder die anderen Verkehrsteilnehmer ablenken.»
Vom Bundesamt für Strassen (Astra) gibt Mediensprecher Thomas Rohrbach folgende Faustregel mit auf den Weg: «Was man im Grosshandel an Velobeleuchtung und Zusatzbeleuchtung kaufen kann, lenkt nicht ab.»
Vorsicht geboten sei hingegen bei speziellen Vorrichtungen mit Laserstrahlen, oder grossflächigen Lichteffekten, welche im Internet angeboten würden: «Mit solchen Dingen riskiert man eine Busse.»
Tipp: Wer sich nicht sicher ist, kann seine Beleuchtung auch von Fachleuten bei den zuständigen Strassenverkehrsämtern prüfen lassen.