Dass Offerten immer gratis sind, ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Handwerker müssen über Kosten informieren
In folgenden Fällen darf ein Betrieb oder Handwerker seinen Aufwand für eine Offerte verrechnen:
- Offerten dürfen verrechnet werden, wenn dies branchenüblich ist oder wenn ein Unternehmer dafür einen grösseren Aufwand betreiben muss (zum Beispiel Räume oder ein Gelände ausmessen, ein Gerät aufschrauben und prüfen, Berechnungen anstellen und Pläne anfertigen).
- Der Unternehmer muss den Kunden in jedem Fall darauf aufmerksam machen, dass Kosten entstehen.
- Der Unternehmer muss dem Kunden sagen, was die Offerte genau kosten wird und ob er diese Kosten von der Rechnung abzieht, sollte er den Auftrag bekommen.
Auch bei Offerten unbedingt Kostendach vereinbaren
Am besten lässt man sich schriftlich bestätigen, dass die Offerte kostenlos sein wird oder mit welchem Betrag für eine grössere Offerte zu rechnen ist. Kann ein Unternehmer nicht genau sagen, wie teuer die Offerte kommt, unbedingt ein Kostendach vereinbaren.